Darlehen, das im Rang ( Rangstelle) nach bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert wird. Dabei hat sich eingebürgert, dann von Nachrangfinanzierungen zu sprechen, wenn die Finanzierung über den erststelligen Beleihungsraum, der bis zu 60 % des Beleihungswerts (Beleihungsgrenze) reicht, hinausgeht. Wegen des höheren Risikos für den Darlehensgeber werden Nachrangfinanzierungen oft teurer angeboten als erststellige Finanzierungen.
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