Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn durch Krankheit oder einen Unfall der Lebensunterhalt plötzlich wegfällt. Sie ist, neben der Unfallversicherung, eine der bekanntesten Invaliditätsabsicherungen.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer dann Sinn, wenn durch den Verlust der Arbeitskraft die Existenz gefährdet ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert für den Versicherungsnehmer den bisherigen Lebensstandard. Wird der Versicherungsnehmer berufsunfähig, fängt die Berufsunfähigkeitsversicherung den Wegfall des Gehaltes durch eine monatliche Zahlung der im Versicherungsschein vereinbarten Summe (Berufsunfähigkeitsrente) auf.
Ist man also auf sein Gehalt angewiesen, weil von diesem z.B. die Miete gezahlt, das Haus abbezahlt, das Auto abbezahlt oder auch in den Urlaub gefahren wird, so ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, um die sich aufgebaute Existenz zu halten.

Wie kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung an eine Rentenversicherung, Lebensversicherung oder als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Hier kommt es darauf an, welches Ziel die versicherte Person mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Absicherung der Arbeitskraft befolgt. Wenn nur der Wunsch nach einer Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit besteht, bietet sich der Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Ist jedoch auch das Erreichen eines Sparziels zum Renteneintrittsalter ebenfalls ein Aspekt, der berücksichtigt werden soll, ist es möglich, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Rentenversicherung zu koppeln.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wichtig bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 VVG.
Der Gesetzgeber sagt hierzu, der Versicherungsnehmer ist dem Versicherer gegenüber verpflichtet, richtige Angaben bei Fragen zum Gesundheitszustand oder sonstigen Lebensumständen, sowie zu gefährlichen Hobbys zu machen. Als risikoreiches Hobby zählen z.B. Risikosportarten wie Bungee-Jumping, Free-Solo Klettern, Wettfahrten, Tauchen oder Motorcross. Sollte der Versicherungsnehmer diese Pflichten bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verletzen, hat dies Auswirkungen auf den Vertrag.

Handelt der Versicherungsnehmer vorsätzlich, in dem er beispielsweise eine Rücken-OP verschweigt, kann der Versicherer die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. Es besteht dann kein Versicherungsschutz mehr und die bereits bezahlten Beiträge gibt es in der Regel auch nicht zurückerstattet.

Handelt der Versicherungsnehmer fahrlässig, in dem er zum Beispiel nicht wusste, dass sein Hobby zur Risikokategorie gehört, kann der Versicherer Kürzungen im Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung vornehmen. Beispielsweise durch Ausschluss einer Berufsunfähigkeit durch das riskante Hobby.

Für wen eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich erstmal für jeden, der einen Beruf ausübt, aber auch für Schüler/Studenten (Schulunfähigkeitsversicherung) oder Hausfrauen/-männer.

Besonders wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und somit auch kaum bis gar keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Hier ist eine Absicherung der Arbeitskraft also von enormer Wichtigkeit, da im Falle einer Berufsunfähigkeit der finanzielle Ruin droht.

Aber auch für Berufseinsteiger, wie z.B. Auszubildende ist eine Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sein. Ansprüche einer Erwerbsminderungsrente stehen einem erst zu, wenn mindestens 5 Jahre, das heißt 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden ist. Die Höhe dieser staatlichen Leistung ist dann auch davon abhängig, wie viel vorher eingezahlt wurde.
Fängt eine 19-Jährige nach dem Schulabschluss eine Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen an, hat Sie in aller Regel vorher nicht in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt und somit keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Sie würde folglich in die gesetzliche Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) rutschen. Handelt es sich hierbei auch noch um die Erstausbildung, sind die Eltern für das Wohl ihres Kindes verantwortlich- auch und vor allem in finanzieller Hinsicht.

Ist es möglich, bereits während der Schulzeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Ja, viele Versicherer bieten mittlerweile auch die Absicherung der Schulfähigkeit durch eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung an. Diese hat vor allem den Vorteil, dass in jungen Jahren der Gesundheitszustand einwandfrei ist und somit ohne Einschränkungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Durch das frühe Eintrittsalter ist aber auch der Beitrag geringer, als würde man z.B. erst mit 30 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Ein weiterer Vorteil der Schülerunfähigkeitsversicherung ist, dass bei Eintritt in das richtige Berufsleben keine erneute Gesundheitsprüfung mehr erfolgt. Eltern, die sich für eine frühe Absicherung ihrer Kinder entscheiden, sichern damit in erster Linie ihr eigenes Risiko ab, im Fall einer Schulunfähigkeit/Berufsunfähigkeit ein Leben lang finanziell für ihre Kinder sorgen zu müssen.

Wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet infolge von Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Körperverletzung und bei mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls. Dies muss jeweils durch einen Arzt attestiert werden. Weiter leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Bedingungswerken der verschiedenen Versicherer erst, wenn voraussehbar ist, dass der Versicherungsnehmer mindestens sechs Monate zu mindestens 50% berufsunfähig sein wird. Auch dies muss durch einen Arzt festgestellt worden sein. Sollte ein solcher Fall vorliegen, wird die in der Police vereinbarte BU-Rente bis zum vereinbarten Ablauf oder bis zum Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Leistungsfall immer beitragsfrei.

Gibt es eine Nachprüfung, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt?

Der Versicherer hat das Recht, einmal im Jahr eine Nachprüfung durch einen Vertragsarzt anzuordnen. In der Regel prüfen die Versicherer die Berufsunfähigkeit jedoch nur alle zwei Jahre, da Nachprüfungen für diesen relativ teuer und vom hohen Verwaltungsaufwand sind.

Bei einer Nachprüfung ist der Versicherungsnehmer zur Mithilfe angewiesen, muss aber keine unzumutbaren Untersuchungen über sich ergehen lassen. Auch kann der Versicherungsnehmer die Nachprüfung ablehnen, wenn dieser nachweisen kann, dass der Gutachter zu weit vom ständigen Wohnort entfernt liegt oder dieser zu Gunsten des Versicherers entscheidet.

Was sind die häufigsten Gründe der Nichtleistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Am häufigsten leistet der Versicherer nicht, wenn auf Rückfragen der Versicherungsnehmer nicht reagiert bzw. sich nicht zurückmeldet. Dicht gefolgt ist das nicht Erreichen der 50%-Berufsunfähigkeit, die für das Leisten der Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend notwendig ist. Weitere Ursachen können z.B. die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder der Ausschluss aufgrund von vertraglich vereinbarten Klauseln sein.

Wie ist die gesetzliche Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit aufgestellt?

Alle Bürger, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, haben nur noch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, die in der Regel unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Der Gesetzgeber bemisst die Berufsunfähigkeit in Arbeitsstunden. Kann der Versicherungsnehmer nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten, steht ihm die volle Erwerbsminderungsrente zu. Bei einer Person, die zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, halbiert sich die Erwerbsminderungsrente. Eine Person, die mehr als 6 Stunden arbeiten kann, steht keine Erwerbsminderungsrente zu.
Die Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 34% der Bruttobezüge maximal aber 80% der regelmäßigen Nettobezüge.

Bei einem Bruttogehalt von beispielsweise 2000€ sind 34% gerade mal 680€. Zum Vergleich: Das Grundsicherungsniveau in Deutschland liegt bei einer alleinstehenden Person bei ca. 876€ (Stand 2019).

Fällt die Erwerbsminderungsrente geringer aus als die Grundabsicherung, stockt der Staat auf. Die Frage ist aber: reichen in unserem Rechenbeispiel die aufgestockten 876€ aus, um den bisherigen Lebensstil zu erhalten?

Dienstunfähigkeit – der Sonderfall bei Beamten

Wer als Beamter oder Soldat arbeitet, muss um dienstunfähig zu werden, nicht zwingend auch berufsunfähig sein. Dienstunfähig ist, wer als Beamter oder Soldat aufgrund körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinen Dienstherren zu erfüllen.

Bei Beamten kommt es darauf an, welchen Beamtenstatus dieser hat. Zuerst wird man auf Widerruf verbeamtet. Ein Lehramtsanwärter, der sich gerade im Referendariat befindet, ist zum Beispiel ein Beamter auf Widerruf. Für die Absicherung seiner Arbeitskraft bedeutet dies, dass er bei Dienstunfähigkeit aus dem Vorbereitungsdienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird. Da ein Lehramtsanwärter in der Regel die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt hat, bestehen hier auch keine Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente. Der Beamte auf Widerruf geht somit leer aus.

Hat der Lehramtsanwärter sein Referendariat erfolgreich abgeschlossen, wechselt sein Beamtenstatus von “auf Widerruf“ zu „auf Probe“. Für den Fall, er werde dienstunfähig, bedeutet das, er hat nur im Falle einer durch einen Dienstunfall verursachte Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Ruhegeld. Andernfalls zahlt der Dienstherr rückwirkend die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und der Beamte auf Probe hat, nach Ablauf der Wartezeit, einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Wechselt der Beamtenstatus dann auf „Lebenszeit“, wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit von seinem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt und erhält dann sein Ruhegehalt. Dieses Ruhegehalt ist in den meisten Fällen jedoch nicht ausreichend, um den aktuellen Lebensstandard halten zu können. Die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit von Beamten auf Lebenszeit liegt im Jahr 2020 bei rund 1750 Euro monatlich und schwankt geringfügig je nach Bundesland.

Wie hoch sollte die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Die genaue Absicherungssumme lässt sich nicht für alle gleich festlegen, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Individualversicherung ist und damit für jeden Versicherungsnehmer individuell an den jeweiligen Bedarf angepasst wird. Mindestens sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung in Addition mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente 100 % des Nettoeinkommens betragen. Ideal wäre eine Berufsunfähigkeitsrente von 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens.

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