Entschädigung

Als Entschädigung bezeichnet man die schadenabhängige Versicherungsleistung, die der Versicherer im Schadenfall zu erbringen hat. Der Versicherer leistet gemäß der Versicherungsform (Summenversicherung oder Schadenversicherung) Ersatz für den versicherten Schaden.

Wer erhält die Entschädigung im Schadenfall?

Je nach dem, um welche Versicherung es sich handelt, kann entweder der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherers die Entschädigung erhalten (beispielsweise in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung) oder eine dritte (geschädigte) Person (z.B. in der Haftpflichtversicherung).

Wie wird die Entschädigung ermittelt?

Im Zuge einer Schadenregulierung wird die Entschädigung ermittelt. Je nach dem um welche Versicherungsform es sich handelt, entschädigt der Versicherer entweder die vertraglich vereinbarte Summe oder er ermittelt in der Schadenversicherung den tatsächlich entstandenen Schaden, den es zu ersetzen gilt. Hierbei legt der Versicherer verschiedene Werte zugrunde. Zum einen den Zeitwert (Beispiel Haftpflichtversicherung) und zum anderen den Neuwert oder den Wiederbeschaffungswert (Beispiel Hausrat- oder Vollkaskoversicherung).

Wann muss der Versicherer zahlen bzw. wann ist die Entschädigung des Versicherers fällig?

Gemäß §14 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist eine Entschädigung des Versicherers fällig, wenn sämtliche Ermittlungen zur Feststellung des Schadens und seiner Höhe und zum Umfang der Leistungspflicht des Versicherers abgeschlossen sind.

Wie wird die Entschädigung geleistet?

Eine Entschädigung wird durch das Versicherungsunternehmen in der Regel in Geld geleistet. In einigen Fällen -abhängig von den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) – kann die Entschädigung jedoch auch in Naturalersatz erfolgen.


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