Tarifmerkmale

Der Begriff Tarifmerkmale bezeichnet Merkmale, die im Rahmen der KFZ-Versicherung die Grundlage für die Prämiendifferenzierung bilden und das individuelle Risiko bzw. die Schadenerwartung darstellen. Über eine Annahme oder Ablehnung des Antrages auf KFZ-Versicherung wird hierdurch nicht entschieden.

Je mehr positive Tarifmerkmale erfüllt werden, desto geringer fällt der Beitrag aus.

Sollten vom Versicherungsnehmer bei Antragsaufnahme vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, ist der Versicherer berechtigt, den Beitrag rückwirkend neu zu berechnen. Am häufigsten fällt eine Falschangabe in Folge eines Schadens auf, wenn z.B. der Kilometerstand nicht mit der angegebenen jährlichen Laufleistung übereinstimmt.

Neben der Nennung der korrekten Angaben bei Antragsaufnahme ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, mögliche Änderungen wir z.B. eine höhere jährliche Laufleistung oder ein erweiterter Nutzerkreis unverzüglich dem Versicherer zu melden.

Unterschieden werden die subjektiven und die objektiven Tarifmerkmale. Zu den subjektiven Tarifmerkmalen zählen z.B. der Wohnort, der Beruf, das Alter, die Dauer des Führerscheinbesitzes, der Fahrerkreis und die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Hier sind die Merkmale eng mit der zu versichernden Person verbunden.

Als objektive Tarifmerkmale werden unter anderem die Motorstärke des zu versichernden Fahrzeuges, das Erstzulassungsdatum, die Fahrzeugart (PKW, Motorrad, Anhänger e.t.c.) und der Verwendungszweck bezeichnet. Diese Merkmale beziehen sich auf das Fahrzeug und den Verwendungszweck.

Die für die KFZ-Versicherung erforderlichen Tarifmerkmale legt jede Versicherungsgesellschaft individuell fest.

Folgend aufgeführt sind einige der wichtigsten Tarifmerkmale:

Die Regionalklasse:

Hier werden die Schadenbilanzen des Zulassungsbezirkes herangezogen, um das Schadenrisiko zu ermitteln und somit die Höhe des Beitrages zu bestimmen.

Die Typklasse:

Es werden die Schaden- und Unfallbilanzen von rund 28.000 Modellen herangezogen, um zu ermitteln, welche Modelle besonders wenige Schäden bzw. geringe Reparaturkosten verursachen. Entsprechend gestaltet sich auch die Höhe des Beitrages.

Der Nutzerkreis:

Dieser kann sehr genau, mit Nennung des Namens und Geburtsdatums des weiteren Nutzers, unspezifisch, mit Nennung des Alters des jüngsten und des ältesten Nutzers oder aber auch völlig offen, also ohne Einschränkung, angegeben werden. Je unspezifischer der Nutzerkreis eingeschränkt wird, desto höher gestaltet sich der Beitrag. Für Fahranfänger bzw. junge Nutzer und Senioren wird bei vielen Versicherungsgesellschaften ein Risikozuschlag erhoben.

Die Schadenfreiheitsklasse:

Die Schadenfreiheitsklasse bezeichnet die Anzahl der Jahre, in denen der Versicherungsnehmer unfallfrei bzw. ohne die KFZ-Versicherung in Anspruch genommen zu haben Versicherungskunde ist. Je höher die Anzahl der Schadenfreien Jahre ist, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt, der gewährt wird und zu einer Reduzierung des Beitrages führt.

Die Höhe der Selbstbeteiligung:

Für die Teil- und Vollkasko kann jeweils eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die im Schadenfall vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Je höher diese Selbstbeteiligung gewählt wird, desto günstiger gestaltet sich der Beitrag.

Die jährliche Laufleistung:

Die jährliche Laufleistung hat unmittelbaren Einfluss auf den Beitrag, der für die KF-Versicherung berechnet wird. Je höher die jährliche Laufleistung ist, desto höher fällt der zu zahlende Beitrag aus. Höhere Laufleistung = höheres Risiko für das Versicherungsunternehmen.

Werkstattbindung:

Vereinbart ein Versicherungsnehmer die Werkstattbindung, verpflichtet er sich, Schäden, die die Teil- oder Vollkaskoversicherung betreffen, in bestimmten Partnerwerkstätten des Versicherers reparieren zu lassen. Durch spezielle Verträge, die der Versicherer mit den Werkstätten schließt, können durch günstigere Reparaturpreise auch günstigere Versicherungsbeiträge angeboten werden.

Rabattschutz:

Durch den Einschluss eines Rabattretters sichert sich der Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt und wird im Schadenfall nicht zurückgestuft. Dieser Vorteil ist allerdings mit einem Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag verbunden.

Nächtlicher Stellplatz:

Garantiert der Versicherungsnehmer, dass das zu versichernde Fahrzeug nachts in einer Garage steht, vermeidet er Schäden durch z.B. Einbruch, Vandalismus oder andere Einflüsse und erhält somit einen Rabatt auf den Beitrag zur KFZ-Versicherung.


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