Ein zeitlich (in der Regel auf 99 Jahre) begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Hierfür ist eine geringe Gebühr, der Erbbauzins, zu leisten. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken wie ein eigenes Grundstück beliehen.
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