Stationäre Zusatzversicherung

Eine stationäre Zusatzversicherung ermöglicht dem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse eine Behandlung als „Privatpatient“ im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Behandlungen im Krankenhaus nur in dem Umfang, der medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf. Sie zahlt im Krankenhaus die Behandlung durch Spezialisten oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Die Krankenhauszusatzversicherung kann ausschließlich von Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (GKV) versichert sind, abgeschlossen werden. Die Leistungen werden in der Regel nur dann erstattet, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die allgemeine Krankenhausleistung übernimmt.

Der Versicherte schließt mit einem Versicherungsunternehmen einen eigenständigen Vertrag über eine stationäre Zusatzversicherung ab und erhält einen Versicherungsschein. In diesem Versicherungsschein wird/werden die Laufzeit des Vertrages, die versicherten Personen, der Beitrag, eventuelle Wartezeiten und die versicherten Leistungen dokumentiert.

Krankenhaus-Zusatzpolicen können nach zwei verschiedenen Varianten kalkuliert werden, nämlich mit oder ohne Altersrückstellungen.

Tarife ohne Altersrückstellungen sind bei Abschluss günstiger, denn sie bilden das wirkliche Risiko des Versicherten ab, Kosten zu verursachen. Junge Menschen zahlen also weniger, mit den Jahren wird der Schutz aber teurer. In vertraglich festgelegten Stufen steigt der Beitrag. Dieser kann auch zusätzlich noch teurer werden, wenn zum Beispiel die Gesundheitskosten gestiegen sind.

Bildet ein Vertrag Altersrückstellungen, legt die Versicherung von dem gezahlten Beitrag immer einen kleinen Teil zurück. Aus diesem Sparstrumpf sollen Preissteigerungen durch das Alter aufgefangen werden. Theoretisch zahlt der Versicherte also während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag. Allerdings werden auch in dieser Variante Beiträge an gestiegene Kosten angepasst, etwa durch teurere medizinische Behandlungen.

Was versteht man unter Wahlleistungen?

Wahlleistungen sind die Leistungen eines Krankenhauses, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt und die Sie deshalb freiwillig wählen können. Ohne stationäre Zusatzversicherung müssen Sie diese privat bezahlen. Dazu zählen in der Regel Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.

Was gehört zu einer Chefarztbehandlung?

Wenn die stationäre Zusatzversicherung eine Chefarztbehandlung vorsieht, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie der Chefarzt der jeweiligen Klinik behandelt. Die Chefarztbehandlung ist auch nicht immer erstrebenswert, da der Chefarzt nicht unbedingt ein Spezialist für Ihre Erkrankung sein muss. Viel wichtiger ist, dass das hohe Honorar solcher Spezialisten gedeckt ist.

Was bedeutet der Höchstsatz gemäß der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)?

Rechnen Ärzte eine Privatleistung ab, nutzen sie dafür die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Diese sieht vor, die für eine Leistung vorgeschriebene Gebühr je nach Schwierigkeit der Behandlung zu multiplizieren. Der Regelsatz ist das 2,3-fache der Gebühr, wird es schwieriger, kann der Arzt auch das 3,5-fache, also den Höchstsatz, abrechnen.

Sofern der Arzt dies schriftlich vorab mit dem Patienten vereinbart, kann er in Ausnahmefällen auch den Höchstsatz deutlich überschreiten. Gerade die ausgewiesenen Spezialisten auf einem Gebiet tun dies manchmal. Daher ist es wichtig, dass eine Krankenhaus-Zusatzversicherung auch Behandlungen jenseits des Höchstsatzes der GOÄ abdeckt. Grundsätzlich erstatten die Versicherungen nur Kosten, die nach den Regeln der Gebührenverordnung berechnet wurden.

Wie verhält es sich mit dem Ersatz der Mehrkosten, die durch Privatleistungen entstehen?

Die Krankenhaus-Zusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten, die durch die Privatleistungen entstehen. Es sind also die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Pflege durch Klinikpersonal, die nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse übrigbleiben. Genauso kommt sie für die Mehrkosten für das Honorar der Ärzte auf. Sobald ein Patient den Privatarzt wählt, müssen auch alle anderen Leistungen wie Labor- oder radiologische Untersuchungen privat abgerechnet werden.

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