Summenversicherung

Im Gegensatz zur Schadenversicherung, zahlt der Versicherer bei einer Summenversicherung eine konkrete,
vertraglich festgelegte Summe im Falle eines Schadens. Bei Abschluss des Vertrages steht sie fest.

Unter den Begriff Summenversicherung fallen zum Beispiel die Unfallversicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Lebensversicherung.

Ob eine Versicherung als Summenversicherung oder Schadenversicherung eingestuft wird, hängt von der
Schadensdeckung ab: Wird durch die Versicherung ein konkreter Schaden abgedeckt, wird von der
Schadenversicherung gesprochen. In der Summenversicherung hingegen zahlt der Versicherer im Schadensfall
einen abstrakt berechneten Bedarf.

Diese festgelegte Summe wird bei einer Summenversicherung ohne Weiteres vom Versicherer im Falle eines
Schadens erbracht. Sie ist also unbegrenzt und im Gegensatz zur Schadenversicherung nicht an Bedingungen
bzw. einen bestimmten Vermögensschaden geknüpft.


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