Unterversicherung

Im gewerblichen als auch privaten Bereich, also wenn es sich um eine Inventar- bzw.
Hausratversicherung handelt, besteht die Gefahr, eine zu niedrige Versicherungssumme anzugeben.
Gleiches gilt aber auch für viele andere Versicherungen (Wohngebäudeversicherung,
Geschäftsgebäudeversicherung, Betriebsinhaltsversicherung etc.). In so einem Fall wird im
Versicherungswesen von einer Unterversicherung gesprochen. Der Gegensatz dazu ist die
Überversicherung.

Der Wert von Einrichtungsgegenständen wird anhand der eigenen Einschätzung des Versicherten
erhoben. Übersteigt der eigentliche Wert des Inventars die festgelegte Versicherungssumme, besteht
eine Unterversicherung. Das passiert, wenn bereits im Vorfeld ein zu geringer Betrag angegeben ist
oder der Wert des Inventars im Laufe der Jahre steigt. Ob eine Unterversicherung gegeben ist, zeigt
sich in den meisten Fällen erst in einem konkreten Schadensfall.

Ist eine Unterversicherung gegeben, ersetzt der Versicherer im Schadensfall nicht die vollständigen
Kosten. Hieraus ergibt sich aufgrund der Unterversicherung dann nur ein anteiliger Prozentsatz.

Um die Kosten im Schadensfall voll abzudecken, ist es wichtig, den Versicherer immer wieder über
neue Anschaffungen und eine Wertsteigerung des Inventars zu informieren. So kann eine
Unterversicherung oft vermieden werden. Alternativ kann hierzu in vielen Verträgen eine
Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbart werden.


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