Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginns kann in drei unterschiedliche Zeitpunkte definiert werden: der formelle
Versicherungsbeginn, der materielle Versicherungsbeginn und der technische Versicherungsbeginn.

Wann beginnt mein Versicherungsschutz?

Der formelle Versicherungsbeginn beginnt, sobald der Versicherungsvertrag unterzeichnet wurde. Ab
diesem Zeitpunkt ist der Vertrag rechtlich bindend. Anschließend erhält der Versicherungsnehmer den
Versicherungsschein und kann somit nachweisen, dass er eine gültige Versicherung abgeschlossen
hat. Mit dem formellen Versicherungsbeginn wird auch die erste Beitragszahlung fällig.

Der materielle Versicherungsbeginn ist hingegen der Tag, an dem das Versicherungsverhältnis und
der daraus resultierende Versicherungsschutz tatsächlich beginnt. Ab jetzt besteht für deinen
Versicherer eine Leistungspflicht im Schadensfall. Normalerweise und wenn nichts anderes vereinbart
wurde, beginnt der materielle Versicherungsbeginn um 0.00 Uhr.

Der technische Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Prämienzahlungspflicht startet. Das
Datum dafür wird im Versicherungsschein mitgeteilt – meistens fällt die Prämienzahlung auf den ersten
eines Monats. Ab jetzt ist es wichtig, regelmäßig und fristgerecht die Beiträge zu zahlen, damit ein
fortlaufender Versicherungsschutz vorhanden bleibt.

Um etwaige Verzögerungen in der Zustellung des Versicherungsscheines auszugleichen, gibt es die
sogenannte erweiterte und einfache bzw. strenge Einlösungsklausel.

Wenn vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, beginnt der Versicherungsschutz in der
strengen Einlösungsklausel dann, sobald die erste Prämie bezahlt wurde.

Bei der erweiterten Einlösungsklausel muss die erste Prämie direkt nach Erhalt des
Versicherungsscheines gezahlt werden. Durch diese Klausel fallen der technische sowie der
materielle Versicherungsbeginn auf einen Tag, sodass ein vorläufiger Versicherungsschutz bereits
gegeben ist. Zu beachten ist dabei jedoch, dass dieser Vertragsbeginn in den allgemeinen
Vertragsbedingungen festgeschrieben wird.


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