Ich möchte als Versicherter vom Vertrag zurücktreten. Was muss ich tun?
Als Versicherter ist es möglich, innerhalb von 14 Tagen von einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag bzw.
nach Erhalt des Versicherungsscheines zurückzutreten. Das gilt vor allem für Lebensversicherungen sowie für
Verträge, die max. ein Jahr Laufzeit haben. Auch für Versicherungspolicen, bei denen ein sofortiger
Versicherungsschutz vereinbart wurde, ist ein Rücktrittsrecht inbegriffen.
Einen Grund benötigt der Versicherte für seinen Rücktritt vom Versicherungsvertrag nicht. Allerdings sollte der
Rücktritt schriftlich erfolgen und per Post, um einen Nachweis über den Rücktritt zu haben – es gilt dabei der
Poststempel.
Meine Versicherung möchte vom Vertrag zurücktreten. Welche Gründe kann das haben?
Auch die Versicherungsgesellschaft selbst kann vom Vertrag mit einem Versicherten zurücktreten. Dafür muss
der Versicherte seine Anzeigepflicht verletzt haben. Es reicht außerdem aus, dass dem Versicherten einfache
Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. In diesen Fällen hat auch die Versicherung das Recht, innerhalb eines
Monats vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
Eine fehlerhafte Anzeigepflicht ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der Versicherte bei Abschluss einer privaten
Krankenversicherung keine oder fehlerhafte Angaben macht. Die Beweislast liegt in diesem Fall beim Versicherer.
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