Autoinhaltsversicherung

Die Autoinhaltsversicherung wird auch „Werkverkehrsversicherung“ genannt und gehört mit in den Bereich
der Transportversicherungen. Sie sichert die geladenen Inhalte im eigenen Auto ab. Dabei kann es sich um
Transportgut wie Materialien, Güter, Werkzeuge oder andere Utensilien handeln – also zusammengefasst
alle technischen, kaufmännischen sowie beweglichen Sachen, die im Besitz des Versicherungsnehmers
bzw. Betriebes sind. Die Autoinhaltsversicherung kann gleichermaßen von Privatpersonen für das eigene
Fahrzeug sowie für betrieblich genutzte Transportwagen abgeschlossen werden.

Was deckt eine Autoinhaltsversicherung ab?

Sobald der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, deckt die Autoinhaltsversicherung
mögliche Schäden ab: Diese können aus einem Unfall, einem Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug sowie aus
einem Diebstahl des gesamten Fahrzeuges resultieren. Auch während des Ein- und Ausladens der Güter,
bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch Brände, Blitze und Explosionen deckt die
Autoinhaltsversicherung die transportierte Ware finanziell ab.

Was kostet eine Autoinhaltsversicherung?

Je nach Versicherungspolice und den Umfang der versicherten Fahrzeuge (Betriebsflotte o.ä.), kostet eine
Autoinhaltsversicherung zwischen 200 und 400 Euro im Jahr. Der Versicherungsbeitrag richtet sich bei
Betrieben nach dem Jahresumsatz, der Mitarbeiteranzahl sowie die Art und dem Warenwert der Fahrzeuge
selbst. Auch die zu transportierenden Waren können bei der Berechnung der Beiträge eine Rolle spielen.

Worauf sollte bei einer Autoinhaltsversicherung geachtet werden?

Bei einem Fahrzeugwechsel ist es wichtig, der Versicherungsgesellschaft eine Mitteilung darüber zu geben,
denn die Autoinhaltsversicherung ist immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug vorgesehen. Nicht in der
Versicherung eingeschlossen sind außerdem schuldhaft verursachte Unfälle wie zum Beispiel Schäden
durch eine starke Bremsung, wenn eigentlich keine Notbremsung von Nöten gewesen wäre. Die
Autoinhaltsversicherung gilt bei den meisten Versicherungsgesellschaften nur national – eine Ausweitung
auf andere Länder ist aber möglich und sollte vom Versicherungsnehmer individuell abgesprochen werden.

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