Sobald ein Versicherungsvertrag abgeschlossen ist, erhält der Versicherungsnehmer nicht nur die
vereinbarten Versicherungsleistungen, sondern hat auch Pflichten und Rechte, die er beachten muss.
Diese Rechte und Pflichten werden im Versicherungsrecht als Obliegenheiten betitelt und werden im
Versicherungsvertrag genau definiert.
Um also eine Entschädigung in einem Schadensfall in Anspruch nehmen zu können, muss der
Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten einhalten – kommt er seinen Pflichten nicht nach, wird von
einer Obliegenheitsverletzung gesprochen.
Das Versicherungsrecht unterscheidet regulär zwischen Obliegenheiten vor einem Vertragsabschluss und Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit einhalten muss.
Obliegenheiten für Versicherungsnehmer
Zu den gängigen Obliegenheiten gehört bspw. die Anzeigepflicht: Der Versicherungsnehmer muss bei
Versicherungsabschluss alle Fragen vom Versicherer wahrheitsgemäß beantworten.
Der Versicherungsnehmer muss außerdem darauf achten, dass er keine Gefahrerhöhung vornimmt oder
diese an den Versicherer melden muss, bevor er Änderungen, die zu einer Verschlimmerung des
eigentlichen Schadens führen können, durchführt. Als Gefahrerhöhung werden Handlungen genannt, die
dazu führen, das ein Schaden eintritt.
Schuldhafte Obliegenheitsverletzung
Eine schuldhafte Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung
nicht vorab beim Versicherer meldet. Der Versicherer muss in diesem Fall nicht leisten und kann den
Versicherungsvertrag kündigen.
Nicht schuldhafte Obliegenheitsverletzung
Von einer nicht schuldhaften Obliegenheitsverletzung wird gesprochen, wenn die Gefahrerhöhung
unbeabsichtigt passiert und der Versicherer diese nicht meldet. Der Versicherer kann den
Versicherungsvertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Kenntnis kündigen.
Vertragslaufzeit Obliegenheiten
Während der Vertragslaufzeit hat ein Versicherungsnehmer im Regelfall folgende Obliegenheiten:
- Pünktliche Zahlung der Versicherungsbeiträge
- Anzeigepflicht im Versicherungsfall
- Mitwirkungspflicht
- Schadenminderungspflicht
Besonders die Anzeigepflicht ist eine der wichtigsten Obliegenheiten, denn sie sichert dem
Versicherungsnehmer die Übernahme des Schadens. Der Zeitraum, bis wann der Versicherungsnehmer
den Schaden gemeldet haben muss, ist vertraglich festgelegt. Auch die Mitwirkungspflicht nimmt Einfluss
auf die Übernahme des Schadens: Um die genaue Schadenshöhe feststellen zu können, sollte alles so
bleiben, wie es ist. Außerdem unterliegt der Versicherungsnehmer der Obliegenheit, alle Fragen zum Schadensvorfall wahrheitsgemäß zu beantworten.
Als Schadenminderungspflicht ist gemeint, dass der schon eingetretene Schaden so gering wie möglich gehalten werden muss und Risiken bis aufs Mindeste reduziert werden sollten.
Obliegenheitsverletzung
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer
- die Beiträge nicht zahlt
- falsche oder unwahre Angaben macht
- Fristen versäumt
- eine Täuschung vornimmt
- eine Gefahrerhöhung nicht abwendet
Je nach Art und Stärke der Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder den
Schaden erst gar nicht übernehmen, sondern die Leistung vollständig verweigern.
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