Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden Rechtsbeziehungen und Rechtskorrelationen in Deutschland zwischen Privatpersonen und Unternehmen geregelt. Es ist das zentrale Gesetzbuch für alle deutschen Staatsbürger und beinhaltet Gesetze, Normen und Vorschriften als Grundlage des bürgerlichen Rechts. Neben seinen Nebengesetzen wie das Wohnungseigentumsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz bildet es gemeinsam mit Sonderprivatrechten, den Normen des Arbeitsrechtes und dem Handelsrecht das allgemeine Privatrecht ab.

Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde am 01. Januar 1900 nach jahrelangen Beratungen eingeführt und hat seitdem im Bundesrecht bestand. Es ist in insgesamt fünf Bücher mit unterschiedlichen Themenkomplexen unterteilt:

  1. Allgemeiner Teil: Grundregeln
  2. Recht der Schuldverhältnisse: Kauf-, Miet-, und Dienstrecht, Deliktsrecht
  3. Sachenrecht: Eigentum, Besitz Grundpfandrechte
  4. Familienrecht: Ehe und Familie
  5. Erbrecht: Testament, Erbfolge, Erben

Es enthält somit rechtliche Regelungen, die im täglichen Alltag zwischen Privatpersonen und Unternehmern berücksichtigt werden müssen, da sonst zivil- oder vertragsrechtliche Strafen drohen.
Der Begriff der „Bürgerlichkeit“ beschreibt in diesem Sinne die Zugehörigkeit als Bürger zu einem Staat.

Das Bürgerliche Gesetzbuch orientiert sich an den Maximen von Freiheit, rechtlicher Gleichheit und der Privatautonomie. Dadurch gibt es zwar einen Rahmen vor, doch Privatpersonen sowie Unternehmen können sich im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches frei entfalten, selbstbestimmt und selbstverantwortlich Rechtsgeschäften und Rechtsbeziehungen nachgehen und sie eigenständig abschließen.

Das BGB unterliegt durch veränderte Demografie und Wirtschaftsbereiche einer stetigen Anpassung und Veränderung und wurde nach Erscheinen mehrere Male an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.


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