Kompositversicherung

Eine Kompsitversicherung ist ein Sammelbegriff und beschreibt Versicherungsgesellschaften, die Schaden- und Unfallversicherungen anbieten. Unter dem Begriff Kompositversicherung werden also alle Versicherungssparten der Schadens- und Unfallversicherung zusammengefasst. Nicht darin eingeschlossen sind hingegen Krankenversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen.

Als Schadenversicherungen werden Versicherungen genannt, die dem Versicherungsschutz von Sachen und Gegenständen als auch der Gefahrenabwehr des Haftungsrisikos dienen. Sie wird auch Sachversicherung genannt. Auch die private Unfallversicherung zählt mit in Kompositversicherungen hinein und wird unter Schadenversicherung geführt.

Eine Kompositversicherung umfasst außerdem unter anderem:

– Private Haftpflichtversicherung
– Tierhalter Haftpflichtversicherung
– Gewerbeinhaltsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
– Bauherrenhaftpflichtversicherung
– Hausratversicherung
– Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
– Maschinenversicherung
Transportversicherung

Auch die Kraftfahrtversicherung darf von einem Kompositversicherer betrieben und angeboten werden. Das Versicherungsportfolio einer Kompositversicherung unterliegt also strengen Regelungen, um eine Abgrenzung zu den oben genannten, nicht betriebenen Versicherungen, zu ermöglichen


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