Als Haus- und Grundbesitzer wird ein Vermieter von Immobilien oder ein Mitglied in einer Eigentümergesellschaft bezeichnet. Auch der Besitzer eines noch unbebauten Grundstücks wird als Haus- und Grundbesitzer betitelt. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt den Haus – und Grundbesitzer vor Schadensersatzansprüchen Dritter, denn der Eigentümer übernimmt die Verantwortung für Schöden die auf dem unbebauten Grundstück, wie auch auf dem bebauten Grundstück entstehen. Der Haus- und Grundbesitzer, der Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer haftet für Schäden Dritter, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten verursacht entstanden sind (z. B. durch bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht im Winter/Herbst). Schuldhaft handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Wenn zum Beispiel ein Mieter oder eine Person aufgrund einer nassen Treppe oder eines rutschigen Gehwegs stürzt, zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den finanziellen Schaden, denn der Eigentümer haftet hierfür. Die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richten sich nach der Grundstücksgröße und der Wohnungsanzahl.
Wie sichert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Eigentümer ab?
Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert sich der Eigentümer vor Ansprüchen Dritter im Schadensfall ab. Als Vermieter oder Grundstücksbesitzer besteht eine Verkehrssicherungspflicht sowie eine Instandhaltungspflicht. Der Eigentümer ist verpflichtet, potenzielle Gefahren oder Schadensquellen, die von seinem Haus oder Grundstück ausgehen, zu beseitigen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Vermieter ist in der Pflicht und trägt die Verantwortung dafür, dass bspw. die Mieter die Grundstückswege vom Schnee freiräumen oder diese von einer beauftragten Firma freiräumen zu lassen. Auch ein angestellter Hausmeister oder andere Personen, die für die Betreuung des Hauses oder des Grundstücks zuständig sind, sind durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mitversichert.
Ebenso lehnt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab und fungiert so als eine Art passive Rechtsschutzversicherung.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte individuell auf das Haus oder das Grundstück angepasst werden. Auf gewisse Standards sollte jedoch bei Abschluss eines Vertrages nicht verzichtet werden. Auch Umbauarbeiten oder Modernisierungsarbeiten können von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Eine spezielle Zusatzabsicherung ist zum Beispiel wichtig, wenn eine Solar – bzw. Photovoltaikanlage auf der Immobilie installiert ist, denn diese ist in den Standardtarifen häufig nicht mitversichert.
Welche Schäden übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Etwaige Schäden an Personen und Sachen sowie Vermögensschäden, die durch die Immobilie oder das Grundstück entstehen, werden durch die Haus – und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert. Fällt also ein Dachziegel auf ein parkendes Auto, das vor dem Haus steht, ist der Eigentümer durch seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert und der entstandene Schaden am Auto wird übernommen.
Als Vermieter ist es möglich, die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung anteilig auf den Mieter als Betriebskosten umzulegen. Allerdings ist hier zu beachten, dass der Vermieter immer noch die Verkehrssicherungspflicht trägt und beispielsweise dafür sorgen muss, dass vereiste Wege geräumt bzw. gestreut sind.
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