Motorradversicherung

Eine Motorradversicherung oder auch K-Rad Versicherung genannt und sichert den Versicherungsnehmer gegen Schäden und finanzielle Folgen bei einem Unfall oder Diebstahl ab. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald das Motorrad auf öffentlichen Straßen genutzt werden soll.

Motorradversicherung Mindestdeckung

Folgende Mindestdeckungen sind vom Gesetzgeber bei einer Motorradversicherung vorgeschrieben:

– Personenschäden durch einen Motorradunfall müssen mit mindestens 7,5 Millionen Euro Deckungssumme abgedeckt sein.
– Bei Sachschäden beträgt die Mindestdeckungssumme 1,12 Millionen Euro.
– Bei Vermögensschäden muss die Versicherungssumme bei mindestens 50.000 Euro liegen.

Die meisten Versicherer bieten anstatt der Mindestdeckungssumme bei einer Motorradversicherung deutlich höhere Deckungssummen an. Die marktübliche Deckungssumme liegt oft pauschal bei 100 Millionen Euro. So kann sich der Versicherungsnehmer sicher sein, dass alle aufkommende Schäden abgedeckt sind und er nicht noch aus seinem Privatvermögen haften muss.

Kosten einer Motorradversicherung

Wie bei einer KFZ-Versicherung richtet sich die Prämie für eine Motorradhaftpflichtversicherung auch nach gewissen Kriterien. Darunter fällt zum Beispiel die Größe des Hubraums, die Leistung des Motorrads sowie das Alter des Fahrers. Kurz gesagt: Je größer und leistungsstärker das Motorrad ist, desto teurer fällt die Versicherungsprämie aus.

Motorradfahrer unter 23 Jahren zahlen außerdem bei den meisten Versicherungen einen höheren Versicherungsbeitrag als ältere, erfahrenere Motorradfahrer.

Die Kosten für eine Motorradversicherung setzen sich außerdem auch aus der Schadenfreiheitsklasse und der Regionalklasse zusammen. Fährt ein Versicherungsnehmer jahrelang unfallfrei Motorrad, wird die Versicherungsprämie niedriger. Regionalklassen werden nach „ländlich“ und „städtisch“ eingeteilt. In der Regel sind ländliche Zulassungsbereiche günstiger und städtische Zulassungsbezirke teurer im Versicherungsbeitrag für Motorräder.

Der Abschluss einer Motorradversicherung ist in Form einer Haftpflichtversicherung gesetzlich notwendig. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für das eigene Motorrad ist hingegen freiwillig und sichert das eigene Motorrad gegen etwaige Schäden ab. Ist bei einem Unfall also eine Beschädigung am eigenen Motorrad vorhanden, übernimmt der Versicherungsgeber die finanziellen Folgen bzw. Reparatur.

Teilkasko Motorrad und Vollkasko Motorrad

Die Teilkasko Versicherung für das Motorrad umfasst die Übernahme von Schäden oder Verlust, also übernimmt die Kosten bei Beschädigungen, Diebstahl, Feuer, Tiere oder Naturgewalten. Die Vollkasko Versicherung für Motorräder umfasst neben den Leistungen der Teilkasko Versicherung zusätzlich noch Schäden, die durch Vandalismus oder Eigenverschuldung auftreten – und zwar am eigenen Motorrad.

Die Kaskoversicherungen haben außerdem den Vorteil, dass auch Motorrad-Zubehör mitversichert ist. Dazu gehören beispielsweise Anbauten, Halterungen und Bauteile, die generell zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.

Motorradversicherung: Was ist nicht versichert?

Die Motorradhaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die die eigene Person betreffen und ebenso keine Schäden, die das eigene Motorrad betreffen. Außerdem zahlt die Motorradversicherung auch nicht, wenn Beschädigungen durch höhere Gewalt geschehen: das umschließt zum Beispiel Schäden, die durch einen fremden Fahrer ohne des Wissen des Halters herbeigeführt werden (Diebstahl).

Bei der Vollkasko Motorradversicherung ist es wichtig, das Motorrad regelmäßig warten zu lassen, um den Versicherungsschutz vollumfassend aufrechtzuerhalten. Die Vollkasko Versicherung übernimmt bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, widerrechtlichen Ursachen sowie mangelhafter Wartung im Schadensfall ggf. keine oder eine reduzierte Leistung. Loses Zubehör wie Kleidung, Ladung, Navigationsgeräte sind durch die Vollkasko-Versicherung für Motorräder nicht abgedeckt.

Motorradversicherung: Kosten senken

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Versicherungsnehmer seine Kosten senken kann: Unfallfreies Fahren, Saisonkennzeichen für einen bestimmten, festgelegten Zulassungszeitraum und eine Erhöhung der Selbstbeteiligung sind gängige Methoden, um bei der Versicherungsprämie die Kosten niedrig zu halten.

Durch unfallfreies Fahren des Motorrades steigt die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers und somit auch der Versicherungsbeitrag. Eine Versicherung für Motorradfahranfänger kostet dementsprechend mehr als eine Motorradversicherung für Fahrer mit langjähriger Fahrpraxis. Ein Jahr unfallfreies Fahren auf öffentlichen Straßen lässt den Versicherungsbeitrag bereits deutlich sinken.

Schadenfreiheitsklasse übertragen

Da Krafträder wie ein Motorrad versicherungstechnisch zu derselben Fahrzeuggruppe wie PKW gehören, ist es als Versicherungsnehmer möglich, die erworbene Schadenfreiheitsklasse auch auf das Motorradfahren zu übertragen. Genaue Informationen sollte ein Versicherungsnehmer hierzu mit der Versicherungsgesellschaft klären.

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