Personenversicherung

Personenversicherungen werden auch Individualversicherungen genannt und sind Versicherungen, die sich auf das persönliche, alltägliche Leben beziehen und somit unterschiedliche Lebensbereiche absichern: Darunter fallen also alle Versicherungen, die Schäden und negative Vorkommnisse in den Bereichen Leben, Leistungsfähigkeit und Gesundheit betreffen. Die Lebensversicherung zählt ebenfalls zu den personenbezogenen Versicherungen und gehört damit zu den Versicherungen, die über den Tod hinaus leisten.

Neben freiwilligen Personenversicherungen gibt es auch Pflichtversicherungen, deren Abschluss für jeden Menschen gesetzlich verpflichtend sind. Das sind zum Beispiel die Pflichtabgaben, die in die Sozialversicherung einfließen. Mit der Geburt ist ein Versicherungsnehmer direkt in der Krankenversicherung der Eltern mitversichert.

Andere Pflichtversicherungen sind:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Zu den freiwilligen Versicherungen zählen hingegen:

  • Lebensversicherungen
  • private Rentenversicherungen
  • private Krankenversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Riester-Rente
  • Krankentagegeld
  • Pflegezusatzversicherung

Für einen Großteil der Personenversicherungen spielt die Gesundheit eine große Rolle. Krankheiten, Beschwerden oder Allergien sollte der Versicherungsnehmer also unbedingt vorab angeben, um im Falle eines Schadens abgedeckt zu sein. Gibt ein Versicherungsnehmer nicht alle vorliegenden Krankheiten an, schönt sie oder verschweigt sie wissentlich, muss der Versicherer im Zweifel nicht zahlen.

Bei manchen freiwilligen Versicherungen und Zusatzversicherungen lässt sich als Versicherungsnehmer von staatlichen Förderungen profitieren. Die Riester-Rente wird zum Beispiel vom Staat subventioniert. Im Bereich der Altersvorsorge wird die kapitalbildende Lebensversicherung ebenfalls steuerlich begünstigt. Je nach Versicherung kann eine Personenversicherung also steuerlich absetzbar sein. Auch Kranken- und Pflegeversicherungen sind als Vorsorgeaufwendungen zum Beispiel vollständig absetzbar. Ob eine Personenversicherung steuerfrei bzw. steuerlich absetzbar ist, hängt demnach von der jeweiligen Versicherung ab.

Freiwillige Personenversicherungen können Ausschlusskriterien unterliegen: Bei der Unfallversicherung können im Grundtarif Unfallschäden durch Alkohol, Medikamente oder einen Schlaganfall abgesichert sein, müssen aber nicht. In diesem Fall können Zusatzklauseln in der Versicherungspolice Abhilfe schaffen, um einen erweiterten Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Auch persönliche Versicherungen gelten als freiwillige Personenversicherung. Viele Versicherer bieten individuelle Versicherungen an, mit denen sich ein Versicherungsnehmer gegen erhöhte Risiken beim (Extrem-) Sport, im Beruf oder bei seinem Hobby absichern kann. Diese Versicherungen sind dann nützlich, wenn die Leistungen der üblichen Versicherungen nicht ausreichen oder die Schadensentschädigung durch die erhöhte Gefährlichkeit ausgeschlossen ist.


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