Was ist eine Betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (auch Betriebsrente genannt) wird abgekürzt auch als bAV betitelt. Sie beschreibt eine Zusatzrente, die vom Arbeitgeber über die Jahre der beruflichen Anstellung aufgebaut wird. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersvorsorge: die Beiträge der klassischen, arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge werden vom Arbeitgeber bis zur Rente des Arbeitnehmers vollständig selbst eingezahlt. Etwa 60% der Arbeitnehmer zahlen in die Betriebsrente ein.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, als Arbeitnehmer einen Teil des Bruttogehaltes für die Altersvorsorge einzusetzen: Dieser Vorgang wird als Entgeltumwandlung bzw. arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge beschrieben. Der Arbeitgeber muss den Beitrag jedoch in diesem Fall bezuschussen. Beim arbeitnehmerfinanzierten Modell spart sich der der Arbeitnehmer Sozialversicherungsabgaben und Steuern. Auf die Auszahlung der Betriebsrente wird jedoch eine Steuer erhoben.
Die Betriebliche Altersvorsorge hat das Ziel, eine mögliche Versorgungslücke im Rentenalter zu finanziell schließen. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist es auch kleineren Unternehmen möglich, ihren Arbeitgebern eine Betriebsrente zuzusichern. Auch Geringverdienende profitieren davon, sodass die restlichen 40% Arbeitnehmer auch Vorteile aus der Betriebsrente ziehen sollen.
Welche Vorteile bringt die Betriebliche Altersvorsorge?
Als Arbeitnehmer kann von dem Modell der Betrieblichen Altersvorsorge profitiert werden:
- Altersvorsorge
- günstige Rentenversicherung
- finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber
- bei vielen Jobwechseln
- bei zu erwartender, geringer Rente
- Gruppenrabatte
Je nach Arbeitgeber kann der Zuschuss unterschiedlich hoch ausfallen. In vielen Betrieben zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale von bspw. 10 Euro im Monat Betriebsrente für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit dazu. Manche Betriebe zahlen hingegen in regelmäßigen Abständen einen bestimmten Beitrag auf ein Betriebsrentenkonto ein, während andere wiederum nur zusichern, die Beiträge – ohne Garantien – zu erhalten. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei der arbeitnehmerfinanzierten, betrieblichen Altersvorsorge seit 2019 und bei neu geschlossenen Verträgen 15% des Beitrages durch den Arbeitnehmer zuzahlen. Ab 2022 gilt dies auch für vorherige Verträge. Empfohlen wird jedoch ein Arbeitgeberanteil von mindestens 20%, damit sich die Betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer lohnt.
Die ersten 160 Euro der monatlichen Rente sind dabei frei von Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse. Die Abgaben fallen somit nur auf den Anteil der Betriebsrente an, der die 160 Euro übersteigt.
Arbeitgeber hingegen zeigen nicht nur Fürsorge, sondern binden durch das Angebot der Betrieblichen Altersvorsorge ihre Mitarbeiter an sich. In vielen Fällen geben die Arbeitgeber die Verantwortung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge an Versicherungsgesellschaften ab.
Wie kann der Arbeitgeber die Betriebsrente umsetzen?
Der Arbeitgeber kann die Betriebliche Altersvorsorge unterschiedlich umsetzen:
- Direktzusage
- Pensionsfonds
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
Am häufigsten nutzen die Betriebe die Einzahlung in Direktversicherungen (5,12 Millionen) und in die Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (5,37 Millionen). Arbeitgeberfinanzierte Modelle zahlen primär in die Direktzusage als auch in die Unterstützungskasse ein.
Direktzusage: Der Arbeitgeber zahlt eigenständig in eine Renten-Anlage ein. Das kann in Form von unternehmensinternen Projekten oder Rückdeckungsversicherungen geschehen.
Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung. Sie ist für die Verwaltung des Geldes vom Arbeitgeber zuständig und kümmert sich somit auch um die Einzahlungen der Betrieblichen Altersvorsorge. Häufig legt die Unterstützungskasse die Beiträge in Immobilien oder Wertpapiere an. Die Unterstützungskasse kann auch als Hausbank des Betriebes agieren.
Pensionsfonds: Arbeitgeber geben die Verantwortung der gewinnbringenden Anlage an einen externen Anbieter ab. Das hat den Vorteil, dass sie sich selber nicht mehr um die Anlage und Verwaltung kümmern müssen, bleiben wettbewerbsfähig durch geringere Einbußen, sparen einen Teil des Pensionssicherungsvereines und müssen eine konkrete Verzinsung der Beiträge nicht mehr zusichern, sondern können sich auf den Beitragserhalt berufen.
Arbeitnehmerfinanzierte Modelle werden meist von großen Lebensversicherern durchgeführt, darunter fallen:
Direktversicherung: Hier vertraut der Arbeitgeber auf die Verantwortung einer klassischen Versicherung.
Pensionskasse: Die Pensionskasse zielt auf bestimmte Berufsgruppen ab, die oft auch tarifgebunden sind. Häufig sind es bspw. Branchen wie die Bauwirtschaft, Kirchenmitarbeiter oder auch die Finanzwirtschaft, die die Pensionskasse nutzen.
Sollte ein Garantieversprechen der Lebensversicherungsgesellschaften nicht eintreffen, haftet der Arbeitgeber und muss den fehlenden Anteil der zugesicherten Betriebsrente aus dem Firmenvermögen an den Arbeitnehmer zahlen. Diese Erstattung kann auch eingeklagt werden. Falls der Arbeitgeber jedoch zahlungsunfähíg ist, wird die Auszahlung vom Lebensversicherer übernommen.
Wann habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente?
Voraussetzung für den betrieblichen Zuschuss ist, dass der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre lang im Betrieb beschäftigt ist. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer außerdem mindestens 21 Jahre sein. Auch im Falle einer Insolvenz des Betriebes ist die Betriebsrente zugesichert: Der Pensionssicherungsverein (PSV), der sich durch einzahlende Unternehmen finanziert, zahlt die betriebliche Rente bei einer Insolvenz stellvertretend aus. Auch ein Lebensversicherer kann je nach Betrieb für die Auszahlung der Betriebsrente zuständig sein.
Sie leistet bei Altersrente, Invaliditätsrente als auch bei der Hinterbliebenenversorgung.
Was passiert mit meiner Betriebsrente bei einem Berufswechsel?
Bei einer Einzahlung in eine Direktversicherung in Form einer Lebensversicherung, kann der Arbeitnehmer diese Versicherung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen – wenn er sich einverstanden zeigt. Falls der Betrieb jedoch nicht einverstanden ist, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Vertrag entweder ruhen zu lassen oder ihn weiterlaufen zu lassen, allerdings muss er diesen dann privat aus seinem Nettogehalt heraus bedienen.
Das bereits angesparte Guthaben aus der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitnehmer auch auf einen neuen Vertrag bei seinem neuen Arbeitgeber transferieren. Dabei können jedoch Übertragungskosten anfallen, auf die Fristen sollte geachtet werden und die Verzinsung könnte schlechter ausfallen. Bei nur geringen Rentenansprüchen aus der Betrieblichen Altersvorsorge ist es in manchen Fällen auch möglich, sich die Beiträge durch eine einmalige Abfindung auszahlen zu lassen.
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