Eine IT-Haftpflichtversicherung sichert Freiberufler oder Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche von Dritten und die im Zusammenhang mit IT oder EDV-Tätigkeiten stehen, ab. Darunter fallen zum Beispiel Ansprüche von Auftraggebern bzw. Kundinnen und Kunden, die durch eine falsche Beratung, durch eine fehlerhafte Programmierung, eine falsche Implementierung oder eine unkorrekte Installation entstanden sind.
Vom Versicherer wird außerdem die Schadenabwehr übernommen: Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaft prüft, ob der Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gerechtfertigt ist oder nicht (passive Rechtsschutzversicherung).
Welche Arten der IT-Haftpflichtversicherung gibt es?
Der Begriff der IT-Haftpflichtversicherung ist ein übergeordneter Begriff und umfasst mehrere Formen, wie die Absicherung aussehen kann:
IT-Betriebshaftpflichtversicherung:
Sie sichert den Versicherungsnehmer bzw. das Unternehmen gegen Sachschäden sowie Personenschäden ab.
IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Diese spezielle Versicherung versichert IT-bezogene, finanzielle Sachschäden gegenüber dem Auftraggeber. Dazu gehören beispielsweise Umsatzausfälle, die durch eine fehlerhafte Programmierung oder Beratung beim Kunden entstehen können.
Versichert der Versicherungsnehmer beide Formen, also die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, wird die Versicherung als Berufshaftpflichtversicherung zusammengefasst.
Wer braucht eine IT-Haftpflichtversicherung?
Kurz gesagt: Alle, die etwas mit IT-bezogenen Tätigkeiten zu tun haben: Webdesigner, IT-Consulting Unternehmen oder Start-Ups, reine IT-Unternehmen als auch Selbstständige und Freiberufler sowie Unternehmen in der Rechtsform der Personen- oder Kapitalgesellschaft. Dazu zählt zum Beispiel eine GmbH, GbR, AG sowie eine UG.
Warum ist eine IT-Haftpflichtversicherung wichtig?
Als IT-Dienstleister bzw. IT-Unternehmer trägt der Versicherungsnehmer eine große Verantwortung über empfindliche Daten, Zahlen und Unternehmensinterna. Durch einen Schaden, den der Versicherungsnehmer selbst oder ein Mitarbeiter bei einem Kunden bzw. Auftraggeber verursacht, kann das Unternehmen in Haftung genommen und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Um einen finanziellen Schaden aus dem Privatvermögen zu vermeiden oder die unternehmerische Tätigkeit nicht zu gefährden – je nach Rechtsform – ist eine IT-Haftpflichtversicherung ein guter Schutz gegen Ansprüche Dritter.
Welche Leistungen beinhaltet eine IT Haftpflichtversicherung?
Die IT Haftpflichtversicherung im Bereich Vermögensschäden übernimmt in den meisten Fällen generell folgende Ansprüche:
- Zahlung von berechtigten Forderungen
- Passiver Rechtsschutz, also Abwehr von unberechtigten Forderungen
- IT-bezogene Produkte und Leistungen
- Software und Dienstleistung
- Handel und Vertrieb
- Montage und Nachrüstung
- Verzug / Fristablauf
- Verletzung von gewerblichen Urheber- und Schutzrechten
- Persönlichkeitsverletzungen und Datenschutzverletzungen
- Unbeabsichtigte Datenlöschung und Folgeschäden
- Viren oder andere Schadprogramme
- inkludierte Produkthaftpflicht bei eigenen Produkten / Software
- Eigenschäden, bspw. Durch einen Rücktritt des Auftraggebers
- Deckung im Ausland
- Freiberufler-Freigabe
- Verstöße gegen die DSGVO
Ausgeschlossen sind jedoch generell folgende Leistungen in der IT Haftpflichtversicherung:
- vorsätzliche Tätigkeiten, die gegen das Gesetz oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen
- Erfüllung von Verträgen, Nachbesserung oder auch Minderung
- Garantieversprechen
- Entschädigungen mit Strafantrag inklusive der Regressansprüche
- Kosten für Rückrufe (Software sowie Hardware vom Hersteller)
Im Bereich der Personen- und Sachschadenversicherung sind zusätzlich folgende Leistungen inkludiert:
- Tätigkeitsschäden
- Schäden, die bei der Nutzung von Büro- und Geschäftsräumen entstehen
- Personenschäden
- Umwelthaftpflichtdeckung
Welche Personen in meinem Betrieb sind durch die IT Haftpflichtversicherung mitversichert?
Je nach Vertragsgestaltung bietet eine IT Haftpflichtversicherung eine integrierte Absicherung der Mitarbeiter an. Darunter fallen zum Beispiel:
- der Versicherungsnehmer an sich bzw. die Mitglieder des geschäftsführenden Bereichs,
- alle Angestellten, Praktikanten, Volontäre, Trainees sowie Werksstudenten,
- Freelancer sowie die Mitarbeiter, die durch eine Zeitarbeitsfirma im Betrieb arbeiten – hier ist jedoch darauf zu achten, dass diese Mitarbeiter auch im Namen und im Auftrag des Betriebes handeln.
Auch inländische und europäisch agierende Tochterunternehmen sind durch die IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Island, Norwegen und Liechtenstein sind darin ebenfalls inkludiert.
Bei IT-Subunternehmen, die im Auftrag des Haupt IT-Unternehmens arbeiten, gibt es eine Besonderheit: Als Auftraggeber ist der IT-Versicherte in der Verantwortung und Haftung, sobald es durch den IT-Subunternehmer zu einem Schaden bei Kunden kommt. Dieser muss den Schaden dementsprechend vorerst bei seiner Versicherung einreichen. In diesem Fall kann der IT-Versicherungsnehmer das Subunternehmen jedoch anschließend in Regress nehmen, um eine Belastung des Versicherungsvertrages zu vermeiden.
In welchen Ländern sichert die IT-Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche Dritter ab?
Generell besteht weltweiter Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Unterschiede: Jede Versicherungsgesellschaft bietet andere Tarife an. Europa, die Schweiz als auch England sind in den meisten Tarifen abgedeckt. Spezielle Versicherungsunternehmen bieten ihren Versicherungsschutz auch in Ländern wie den USA und Kanada an. Welche Staaten bzw. Länder in der IT-Haftpflichtversicherung inkludiert sind, zeigt ein Gespräch mit dem Versicherungsvertreter auf.
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