Was wird unter einem Pensionsfonds verstanden?
Arbeitnehmer erhalten im Rentenalter als Zuschuss zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. Ein Pensionsfonds ist eine Durchführungsart der betrieblichen Altersvorsorge und kann somit vom Arbeitgeber als kapitalbildende Altersvorsorge für die eigenen Arbeitnehmer genutzt werden.
Arbeitgeber haben den Wunsch, bilanzielle Ausweisungen aufgrund der betrieblichen Altersvorsorge zu umgehen. Außerdem möchten sie sogenannte Pensionsverpflichtungen ausfinanzieren. Diese beiden Wünsche können durch eine Auslagerung der betrieblichen Altersvorsorge in einen Pensionsfonds bzw. in eine Unterstützungskasse realisiert werden.
Der Arbeitgeber gibt dem Mitarbeiter eine sogenannte subsidiär haftende Pensionszusage und zahlt daraufhin einen einmaligen Beitrag in den Pensionsfonds. Der Pensionsfonds zahlt diesen Beitrag sowie die angesparte Rendite dann als betriebliche Altersvorsorge bei Renteneintritt an den Mitarbeiter aus.
Welche Leistungen sind in dem Pensionsfonds enthalten?
Arbeitgeber erstellen innerhalb des Pensionsfonds einen nicht versicherungsförmigen Pensionsplan. Die Pensionsverpflichtungen, die ausgelagert werden sollen, unterliegen kalkulatorischen Bewertungen des Pensionsfonds und werden in einen eigenen Pensionsplan transferiert. Dieser Pensionsplan wird durch die Einmalzahlung des Arbeitgebers finanziert.
Der Pensionsfonds nutzt diese Zahlung dann als Kapitalanlage, um daraus eine Risikoabsicherung im Alter für den Arbeitnehmer zu gestalten. Der Pensionsfonds zahlt die Rentenbeiträge also direkt an den Arbeitnehmer aus, sobald er in den Ruhestand geht. Falls dieser einmalige Beitrag für die Leistungsfinanzierung nicht ausreicht, muss der Arbeitgeber verpflichtend nachfinanzieren oder selbst für einen Ausgleich sorgen.
Das angelegte Kapital ist beim Pensionsfonds gesichert. Trotzdem unterliegt ein Pensionsfonds den üblichen Marktschwankungen und eine gesicherte Verzinsung kann – anders als bei Versicherungen – nicht garantiert werden. Manche Pensionsfonds bieten jedoch eine garantierte Mindestzahlung an.
Welche Vorteile hat ein Arbeitgeber und der Arbeitnehmer durch einen Pensionsfonds?
Durch die Nutzung eines Pensionsfonds hat der Arbeitgeber viele Vorteile, denn er muss sich nicht mehr selber verwaltend um die betriebliche Altersvorsorge seiner Mitarbeiter kümmern – abgesehen von dem einmaligen Beitrag zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. des Pensionsplans.
- Optimierung der Bilanzen
- Optimierung der Unternehmenskennzahlen
- Sicherung des Versorgungsversprechens
- geringerer finanzieller Aufwand
- Einmalbetrag gilt als Betriebsausgabe, dadurch steuerliche Vorteile
- Übertrag in den Pensionsfonds ist lohnsteuerfrei (auf Antrag)
- Im Todesfall des Arbeitnehmers betriebliche Rückzahlung des nicht genutzten Kapitals
- Verwaltungsaufwand wird reduziert
Auch Arbeitnehmer können von der Anlagennutzung in einem Pensionsfonds als Form der betrieblichen Altersvorsorge profitieren: Durch hohe Flexibilität und Renditechancen kann ein Kapitalwachstum erreicht werden. Wie bei jeder anderen Anlageform auch ist es jedoch sinnvoll, sich Kenntnisse über das wirtschaftliche Wachstum anzueignen, um eine Prognose der Rendite zu erhalten.
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