In vielen Versicherungsbeiträgen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr wird eine jährliche Beitragszahlung angegeben. Es ist aber auch möglich, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Beitragszahlung zu vereinbaren – zum Beispiel, wenn die Versicherungsprämie nicht auf einmal gezahlt werden kann oder der Versicherungsnehmer den Beitrag bevorzugt aus dem laufenden Einkommen zahlen möchte. Versicherungsverträge, die grundsätzlich eine geringere Laufzeit als ein Jahr haben, können grundsätzlich ebenfalls in monatlicher Zahlweise bedient werden.
Was ist der Ratenzahlungszuschlag?
Diese Zahlung in Raten wird im Versicherungsbereich generell auch unterjährige Zahlungsweise genannt. Dabei ist zwischen zwei unterschiedlichen Kategorien zu unterscheiden: Die unechte unterjährige Zahlweise und die echte, unterjährige Zahlweise.
Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine unterjährige Zahlung, wird in vielen Fällen vom Versicherer ein Ratenzahlungszuschlag aufgerufen. Dies ist der Fall, wenn von vorneherein eine Mindestlaufzeit des Versicherungsvertrages von einem Jahr vereinbart wird, der Versicherungsnehmer aber die unterjährige Beitragszahlung in Anspruch nehmen möchte. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer zahlt in diesem Fall sogenannte „unechte, unterjährige Beiträge“.
Auf Versicherungsverträge, die von vorneherein keine Laufzeit von einem Jahr, sondern bspw. nur von einem Monat haben, fällt hingegen kein Ratenzahlungszuschlag an. Hier spricht der Versicherungsbereich von „echten unterjährigen Beiträgen.“
Je nach Zahlungsintervall, also monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich, kann die Höhe des Ratenzahlungsaufschlages variieren. Eine jährliche Zahlweise der Versicherungsbeiträge ist oft sinnvoller, da der Ratenzahlungszuschlag dementsprechend wegfällt.
Warum gibt es den Ratenzahlungszuschlag?
Versicherer sichern sich durch den Zuschlag vor finanziellen oder verwaltungsbezogenen Kosten ab: Bei Monatsbeiträgen bzw. unechter unterjähriger Zahlweise muss der Versicherer jeden Monat bzw. jedes Vierteljahr bzw. halbjährlich aufs Neue den Beitrag einziehen, während er bei einer jährlichen Zahlung der Beiträge nur einmal buchhalterisch tätig sein muss. Auch die Inkassokosten im Falle einer Nichtzahlung des Versicherungsnehmers sind höher, denn die Beiträge müssen nicht nur einmal, sondern monatsweise angefordert werden.
Besonders kapitalbildende Versicherungsunternehmen haben einen erhöhten Aufwand, denn sie gehen in die Vorfinanzierung: Der Kunde zahlt zwar monatlich seine Beiträge, trotzdem garantieren die Versicherer eine Verzinsung auf den gesamten Jahresbeitrag – obwohl sich das Kapital des Versicherungsnehmers über die Monate erst aufbaut.
Wie hoch sind die Kosten bei einem Ratenzahlungszuschlag?
Die Kosten können je nach Zahlweise variieren. In den meisten Fällen wird bei einem halbjährlichen Zahlungsintervall 3% des eigentlichen Jahresbeitrages zusätzlich berechnet, bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise 5% und bei Monatsbeiträgen 7%. Insgesamt kommt inklusive der Verwaltungskosten und durch den effektiven Jahreszins so ein Ratenzahlungszuschlag zwischen 8% und 11% zustande, den der Versicherungsnehmer zusätzlich zum Beitrag selbst zahlen muss.
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