Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Versicherung, die dann greift, wenn der Versicherungsnehmer eine Reise gebucht hat, diese vor Reiseantritt aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht antreten kann.

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es viele verschiedene Tarife und unterschiedliche Leistungspakete. In den meisten Reiserücktrittsversicherungen sind folgende Leistungen enthalten:

  • Übernahme der Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise
  • Übernahme der Rücktrittskosten
  • Kosten, die bei einer verspäteten Anreise entstehen
  • Umbuchungskosten
  • nicht genutzte Reiseleistungen

Manche Versicherungen bieten außerdem einen Corona-Zusatzschutz an. Dieser Zusatzschutz deckt Reiserücktritte ab, die aufgrund von einer Covid 19-Erkrankung kurz vor Reiseantritt entstehen. Auch Last-Minute-Reiserücktrittsversicherungen, Camping-Urlaub-Reiserücktrittsversicherungen sowie Reiserücktrittsversicherungen mit Urlaubsgarantie gibt es inzwischen. Welche Versicherung für den jeweiligen Versicherungsnehmer in Frage kommt, zeigt ein persönliches Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft oder ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote.

Folgende Gründe eines Reiserücktrittes sind in der Versicherung in den meisten Fällen abgedeckt. Das bedeutet, die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die oben genannten Kosten:

  • Unfall
  • schwerwiegende Erkrankung
  • Tod eines Angehörigen
  • Gerichtsvorladungen als Zeuge
  • Akuter Arbeitsplatzverlust
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Unerwartete hohe Vermögensverluste

Nicht in einer Reiserücktrittsversicherung versichert sind hingegen folgende Gründe:

  • Scheidung
  • verschobene Schulprüfungen oder generell Prüfungen
  • Arbeitsplatz-Notwendigkeit
  • Streiks
  • Trennungen
  • höhere Gewalt

Welche Gründe konkret durch die eigene Reiserücktrittsversicherung abgedeckt und nicht abgedeckt sind, ist in jeder Versicherungspolice unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich durch einen Versicherer individuell beraten zu lassen.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann normalerweise jährlich abgeschlossen werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Reiserücktrittsversicherung nur für eine bestimmte Reise bzw. für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen. Die Versicherung gilt dann für alle Reisen, die innerhalb dieses festgelegten Zeitraumes stattfinden sollen.

Der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch

Neben der Reiserücktrittsversicherung gibt es auch die Reiseabbruchversicherung. In manchen Reiserücktritts-Policen ist sie bereits enthalten, in anderen nicht. Die Reiseabbruchversicherung wird auch lapidar als „Urlaubsgarantie“ bezeichnet. Sie deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn die Reise bereits angetreten wurde und abgebrochen werden muss. Je nach Versicherungstarif werden bspw. die Kosten des gesamten Urlaubes zurückgezahlt, wenn der Abbruch in der ersten Urlaubswoche stattfindet.

Wie hoch sind die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherungen fallen je nach Selbstbeteiligung und Leistungen unterschiedlich aus. Bei Tarifen, die keine Selbstbeteiligung haben, ist die Beitragsprämie höher. Der Betrag, der nach Reiserücktritt ausgezahlt wird, richtet sich außerdem nach dem Zeitpunkt, an dem die Stornierung stattgefunden hat. Hier gilt: Je näher der Reiseantrittstermin rückt, desto weniger Geld zahlt der Versicherer zurück.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist dann sinnvoll, wenn…

– die Reise teurer als 1.000 Euro ist
– die Haushaltskasse durch den Verlust des Reisebetrages stark belastet wird
– ein erhöhtes Risiko für einen Reiserücktritt vorliegt
– zwischen dem Buchungstermin und dem Reisestart liegt ein längerer Zeitraum
– keine Stornierung seitens des Veranstalters möglich ist oder die Stornierung mit hohen Kosten verbunden ist

Worauf sollte bei einer Reiserücktrittsversicherung geachtet werden?

Viele Kreditkarten-Inhaber profitieren von einer inkludierten Reiserücktrittsversicherung. Jahresreiseversicherungen sind außerdem häufig günstiger im Vergleich zu separat abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherungen und lohnen sich bereits ab der zweiten Reise in einem Jahr. Es gibt bei vielen Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife für Freiberufler und Unternehmer, die oft auf Reisen sind. Auch größere Personengruppen profitieren von diesen speziellen Tarifen. Generell sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, welche Personen in der Reiserücktrittsversicherung berücksichtigt werden: Neben den üblichen Familienmitgliedern integrieren viele Tarife bereits Geschwister, Enkelkinder, Tanten und Onkel. Ein genauer Blick in die Versicherungspolice ist sinnvoll, um die eingeschlossenen Personen in der Reiserücktrittsversicherung zu konkretisieren.


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