Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine anerkannte Durchführungsart der betrieblichen Altersvorsorge und eine rechtsfähige Einrichtung, die für einen Arbeitgeber die Versorgungszusage organisiert und betriebliche Rentenleistungen an Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer sowie deren hinterbliebenen Angehörigen realisiert. Sie ist unabhängig und eigenständig und kann in verschiedenen Rechtsformen organisiert sein. Es gibt die Unterstützungskasse also als GmbH, als eingetragenen Verein als auch als Stiftung.

Die Betriebsrente aus der Unterstützungskasse wird im Regelfall mit Eintritt der Rente an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Möglich ist aber auch eine Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ab 62 Jahren. Der Betrag kann mit einer einmaligen Kapitalzahlung oder durch eine lebenslang ausgezahlte, monatliche Rentenzahlung bezogen werden.

Welche Modelle der Unterstützungskasse gibt es?

Die Unterstützungskasse gibt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch, unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und kann somit frei wählen, welche Art der Kapitalanlage sie wählt. Pauschal-orientierte Unterstützungskassen nutzen grundsätzlich zwei Modelle:

Trägerbezogene Innenfinanzierung (pauschaldotierte Unterstützungskasse): Die Zuwendungen zum Versorgungsaufbau beim Arbeitgeber werden frei investiert. Der Arbeitgeber bildet durch seine Einzahlungen ein Vermögenspolster, das steuerlich relevant ist. Welcher Betrag in diesem Modell steuerlich absetzbar ist, wird durch versicherungsmathematische Merkmale berechnet.

Rückdeckung (versicherungsförmige Unterstützungskasse): In diesem Modell sichern Rückdeckungsversicherungen die Zuwendungen des Arbeitgebers vollständig ab, sodass den Arbeitnehmern eine Altersvorsorge zugesichert werden kann. Die rückgedeckte Unterstützungskasse unterliegt somit einer Auslagerung der Versorgungszusage, des Rentenkapitalversprechens bzw. des Alterskapitalversprechens. Der Arbeitgeber zahlt freiwillig bestimmte Beiträge bzw. Dotierungen in die Unterstützungskasse ein. Im Leistungsfall ist es bei diesem Modell häufig so, dass Arbeitgeber die Leistung nachfinanzieren müssen.

Der Vorteil der rückgedeckten Unterstützungskasse für den Arbeitgeber ist, dass die Versorgungsleistung die Steuerbilanz nicht betrifft und somit eine Bilanzneutralität erreicht wird. Außerdem kann die rückgedeckte Unterstützungskasse auch vollständig als Betriebsausgabe in der Steuer angegeben werden.

Was geschieht mit der Altersvorsorge bei einer Insolvenz des Unternehmens?

Trotz des Ausschlusses des Rechtsanspruches unterliegt der Arbeitgeber auch bei der Verwendung der Unterstützungskasse einer Subsidiärhaftung: Das bedeutet, dass er für die Erfüllung der zugesagten betrieblich Versorgungsleistung aufkommen muss, auch wenn er die Erfüllung nicht unmittelbar selbst durchführt. Dementsprechend hat ein Arbeitnehmer somit doch einen geregelten Rechtsanspruch auf die Betriebsrente aus der Unterstützungskasse.

Sollte der Betrieb insolvent gehen, sichert den Arbeitnehmer auch bei der Durchführung mit der Unterstützungskasse der Pensionssicherungsverein ab. Seine betriebliche Rente ist somit abgedeckt und wird über den PSV ausgezahlt.

Dabei gibt es eine Ausnahme im Rahmen des Modells der rückgedeckten Unterstützungskasse: Bei Insolvenz des Unternehmens kann der Arbeitnehmer wählen, ob er sich weiterhin über den PSV absichern lassen möchte. Er kann die Rückdeckungsversicherung auch übernehmen und dementsprechend durch die Zahlung privater Versicherungsbeiträge weiterführen. Die Übertragung erfolgt in diesem Fall steuerfrei.

Für wen ist die Unterstützungskasse sinnvoll?

Besonders für Führungskräfte und hoch Verdienende, also Geschäftsführer und Manager eines Betriebes, ist die Ausfinanzierung durch eine Unterstützungskasse sinnvoll, denn im Gegensatz zur Pensionskasse oder Direktversicherung sind die Beiträge auch oberhalb der Bemessungsgrenze steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Nur in der Auszahlungsphase werden Steuern erhoben.

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