Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Neben der Privathaftpflichtversicherung, die bei manchen Versicherern bereits Vermögensschäden inkludiert, gibt es auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für echte Vermögensschäden. Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung ist sie jedoch eher für Betriebe, Freiberufler und Selbstständige empfohlen, denn sie schützt gegen eigene finanzielle Verluste durch berufliche Fehler.

Vermögensschäden werden in zwei Kategorien eingeteilt: echte und unechte Vermögensschäden. Was wird darunter verstanden?

Unechte Vermögensschäden

Als unechte Vermögensschäden werden Schäden bezeichnet, die entstehen, wenn ein Geschädigter durch den Versicherungsnehmer langfristig nicht arbeiten kann und finanzielle Einbußen erleidet. Sie zielen auf Personen- und Sachschäden ab.  Auch Vertragsstrafen fallen darunter. Diese Vermögensschäden werden durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Echte Vermögensschäden

Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn ein anderer Mensch einen finanziellen Vermögensnachteil durch den Versicherungsnehmer hat. Ein unnötiger Feuerwehreinsatz ist ein Beispielsfall. Auch in diesem Fall zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Einsatz.

Da echte Vermögensschäden jedoch oft im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, greift die Privathaftpflichtversicherung hier nicht. Besonders bei beratenden, gutachterlichen oder gesundheitsbezogenen Berufen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll, da hier bei einem Fehler schnell horrende Summen als Schadensersatz eingefordert werden können. Für Rechtsanwälte, Notare, Versicherungsvermittler als auch Steuerberater und andere Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht, damit sie ihren Beruf ausüben können.

 

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leistet bspw. bei:

 

  • Anlage- und Kreditgeschäften
  • Finanzgeschäften und Grundstücksgeschäften
  • Nichteinhaltung von Fristen/ Terminen
  • fehlerhafte Zahlungsvorgänge
  • Verletzung von gewerblicher Schutz- oder Urheberrechte
  • Verletzung von Vorschriften oder Pflichtverletzungen

Welche Leistungen sind in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung enthalten?

Die Versicherung kümmert sich um…

  • die Prüfung der Schadensersatzansprüche
  • die Abwehr bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen
  • Schadensregulierung bei bestätigter Haftung

Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein?

Die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte je nach Berufsgruppe und berufliches Risiko eingeordnet und berechnet werden. Dabei zieht der Versicherer zur Prüfung unterschiedliche Faktoren heran: Betriebsgröße, Kundengruppe sowie die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Im Normalfall liegen die Versicherungssummen zwischen 100.000 bis einer Million Euro.

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