Abschreibung – linear

Bei der linearen Abschreibung handelt es sich um eine Absetzung in jährlich gleichen Beträgen. Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten werden hier gleichmäßig auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

Bei Gebäuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 50 Jahre).

Bei Gebäuden mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2,5 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 40 Jahre).

Gebäude, welche zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht für Wohnzwecke dienen und für die ein Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde (= Wirtschaftsgebäude), werden über 25 Jahre mit 4 Prozent jährlich abgeschrieben, vgl. § 7 IV Nr. 1 EStG.


Weitere Informationen

Immobilienfinanzierung

Baufinanzierung

Baudarlehen

Baukredit

KfW Förderungen

Neubaufinanzierung

Altbaufinanzierung

Altbausanierung

Forward Darlehen

Anschlussfinanzierung



» zur Finanzlexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,93 von 5 Sternen 392 Bewertungen auf ProvenExpert.com