Bei der Sicherungshypothek handelt es sich um eine Hypothek, die zwingend an ein Bestehen der Forderung gekoppelt ist. Als Zwangshypothek hat sie eine praktische Bedeutung, die ein Gläubiger (z. B. Finanzamt w rückständiger Steuerschulden oder Handwerker w nicht bezahlter Rechnungen) wegen einer titulierten Forderung (Erlass eines Zwangsvollstreckungsbescheides) gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch einschreiben lassen kann.
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