Sicherungsvereinbarung

Die Sicherungsvereinbarung stellt die Verbindung zwischen dem bewilligten Kredit und der Grundschuld dar. Sie ist sozusagen die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Geber der Sicherheit (Sicherungsgeber = Eigentümer der mit einer Grundschuld zu belastenden Immobilie) und der Bank.


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