Bei der Teilungserklärung handelt es sich um eine Erklärung des Grundstückseigentümers über die Aufteilung EINER Immobilie (z.B. Mehrfamilienhaus) in Wohnungseigentum (Aufteilung der im Mehrfamilienhaus befindlichen Wohnungen in einzelne Einheiten mit separaten Grundbuchblättern, die somit auch einzeln verkauft werden können). Die Teilungserklärung beschreibt die Miteigentumsanteile am Gesamtgrundstück und das damit verbundene Sondereigentum an bestimmten Räumen.
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