Unbedenklichkeitsbescheinigung

Erwerber eines Grundstücks / Hauses dürfen als Eigentümer erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes vorliegt, dass der Eintragung keine steuerlichen Rückstände entgegenstehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird das Finanzamt ausstellen und dem den Kaufvertrag beurkundenden Notar übersenden, sobald die Grunderwerbssteuer gezahlt ist.


Weitere Informationen

Immobilienfinanzierung

Baufinanzierung

Baudarlehen

Baukredit

KfW Förderungen

Neubaufinanzierung

Altbaufinanzierung

Altbausanierung

Forward Darlehen

Anschlussfinanzierung



» zur Finanzlexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,94 von 5 Sternen 397 Bewertungen auf ProvenExpert.com