Es besteht die Möglichkeit, eine Immobilie (z.B. ein Mehrfamilienhaus) in mehrere Anteile aufzuteilen. Diese Anteile können einzeln verkauft und belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Wohnungseigentum, solange es sich dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt. Wohnungseigentum enthält Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen genauso Miteigentum am Grundstück zu bestimmten Teilen – die exakte Aufteilung regelt die Teilungserklärung.
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