Ein Bausparvertragsvorgang wird in vier Phasen unterteilt: Abschluss des Bausparvertrages, Sparphase (entweder regelmäßige Besparung oder Einmaleinzahlung, Zuteilung des Bauspardarlehens und Rückzahlung des Bauspardarlehens.
Um die Zuteilung zu erwirken und somit aus der Zuteilungsmasse das Darlehen in Anspruch nehmen zu können müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden: Am Bewertungsstichtag (i.d.R. monatlich oder quartalsmäßig) des Bausparvertrages muss das Mindestsparguthaben (z.B. 40% der Bausparsumme) und die Mindestbewertungszahl des Bausparvertrages erzielt worden sein. Die Mindestbewertungszahl ist eine Kennzahl für die Zuteilung von Bausparverträgen. Mit ihr erreicht die Bausparkasse eine faire Zuteilung für alle Bausparer. Die Mindestbewertungszahl setzt sich aus dem Sparverhalten des Bausparers und seiner Sparzeit zusammen. Sie regelt, das bestimmte Wartezeiten bis zur Zuteilung des Bausparvertrages nicht unterschritten werden können.
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