Bindungsfrist

Die Bindungsfrist beschreibt den Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherer entscheiden muss, ob er den Antrag des Kunden ablehnt oder annimmt, während der Kunde sich im gleichen Zeitraum an seinen (Versicherungs-)Antrag gebunden hält.

Durch die Bindungsfrist erhält der Versicherer die Möglichkeit, alle nötigen Antrags- und Risikoprüfungen durchzuführen, bevor der Vertrag zustande kommt.

Hat der Versicherer die Prüfungen abgeschlossen und den Antrag angenommen gilt der Vertrag als geschlossen. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt hiervon jedoch unberührt.

In den verschiedenen Versicherungssparten und Versicherungszweigen gibt es unterschiedliche Bindungsfristen. In der Lebens- und Krankenversicherung kann der zukünftige Versicherungsnehmer beispielsweise innerhalb von 6 Wochen mit der Antwort des Versicherers rechnen, in der Schaden- und Unfallversicherung sollten es zwischen 2 und 4 Wochen sein.


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