Leitungswasser

Nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2003) versteht man unter Leitungswasser, Wasser welches bestimmungswidrig aus dem geschlossenen Rohrleitungssystem austritt. Das sind:

  • Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen.
  • mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundene Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen.
  • Einrichtungen der Dampf- oder Warmwasserheizung sowie aus Wärmepumpen- Klima- oder Solarheizungsanlagen.
  • Wasserdampf und Wärme tragende Flüssigkeiten (z. B. Öle, Kühlmittel, Kältemittel, Sole) sind dem Leitungswasser gleichgestellt.
  • Aquarienoder Wasserbetten.
  • Sprinkler- oder Berieselungsanlagen
  • Versichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen und sanitären Anlagen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden weiteren Zu- und Ableitungsrohren, die der Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risikoträgt.

Versicherungstechnisch beinhaltet der Überbegriff Leitungswasser die versicherten Gefahren Bruch- und Frostschäden an Rohren und Installationen sowie Nässe.

Schäden durch Nässe sind häufig Folgeschäden eines Rohrbruchs, wenn etwa der Parkettboden durch ausgetretenes Leitungswasser aufgequollen ist.

Für den Ersatz eines Leitungswasserschadens ist es wichtig, dass das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Das ist der Fall, wenn ein Rohr bricht und die Wand durchfeuchtet wird, nicht jedoch, wenn der Versicherungsnehmer Wasser in das Waschbecken einlassen will, das Bad kurz verlässt und das Wasser überläuft.

Als Leistungswasser wird auch das Wasser der Ableitungsrohre bezeichnet. Leitungswasserschäden bestimmen den Hauptteil der Schäden in der Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Insbesondere in der Gebäudeversicherung ist die Abgrenzung zwischen Versicherungs- und Sanierungsfall schwierig. In den letzten 25 Jahren ist die Anzahl der Leitungswasserschäden aufgrund der alternden und korrodierenden Leitungsnetze erheblich gestiegen. Dies wurde seinerzeit bei der gleitenden Neuwertversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung nicht einkalkuliert und hatte erhebliche Verluste für die Versicherer zur Folge. Um die Menge an Leitungswasserschäden zu reduzieren ergreifen die Versicherer heute Maßnahmen, wie die Berücksichtigung des Gebäudezustandes, eingeschränkte Versicherungsmöglichkeiten von Gebäuden mit maroden Rohren und die Staffelung der Versicherungsbeiträge nach Alter und Baujahr des Gebäudes. Prämienanpassungsklauseln ermöglichen es dem Versicherer außerdem auf eine Änderung der Risikosituation zu reagieren. Die Steuerung der Schadenbehebung über Handwerkernetze, die mit den Versicherungen zusammenarbeiten, reduziert ebenfalls die Höhe der Entschädigungen und erleichtert die Unterscheidung zwischen Sanierungs- und Schadenfall.

Schutz gegen Leitungswasserschäden bieten jedoch nicht nur die verbundene Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sondern auch der Bereich der landwirtschaftlichen und gewerblichen Gebäudeversicherungen, sowie gewerbliche Inhaltsversicherungen.


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