Als Vertragslaufzeit wird die zeitliche Dauer des Versicherungsvertrages ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit bezeichnet.
Der Versicherer vereinbart mit dem Versicherungsnehmer die jeweilige unkündbare Laufzeit. Im Anschluss an diesen Zeitraum verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigen jeweils um ein Jahr, wenn keine Kündigung ausgesprochen wurde.
Gesetzlich zulässig ist eine maximale ordentlich unkündbare Vertragslaufzeit von drei Jahren. Wird der Vertrag für eine längere Laufzeit abgeschlossen, hat der Versicherungsnehmer nach Ablauf von drei Jahren die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf zu kündigen. Der Versicherer bleibt hingegen an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden.
Verträge, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind, können durch den Versicherungsnehmer und den Versicherer mit einer Frist von ein bis drei Monaten zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
Eigene Regelungen bezüglich der Vertragskündigungen und somit auch der Vertragslaufzeiten gelten im Bereich der KFZ-Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, privaten Kranken- und Lebensversicherung.
Weitere Informationen
Versicherungen für PrivatkundenVersicherungen für Firmenkunden
Versicherungen für den öffentlichen Dienst