Zeitwert

Nach Zeitwert werden Schäden im Bereich der Haftpflichtversicherungen reguliert bzw. erstattet. Ebenso kann dies in Sachversicherungen vereinbart werden, wenn Sachen z.B. nicht mehr dem allgemeinen Gebrauch dienen.

Der Zeitwert legt den Wert eines Objektes nach einer bestimmten Nutzungszeit unter Berücksichtigung der Zeitkomponente zu einem bestimmten Zeitpunkt / Versicherungsfall fest.

Der Zeitwert legt den Wert eines Objektes nach einer bestimmten Nutzungszeit fest und wird berechnet aus dem Neuwert/Kaufpreis, welcher durch einen Kaufbeleg nachgewiesen werden muss, abzüglich einer bestimmtem Summe für Alter, Gebrauch und Abnutzung.

Um den Wertverlust zu ermitteln, wird eine mittlere Nutzungsdauer und je Sparte ein bestimmter prozentualer Pauschalabzug für die Wertminderung festgelegt.

Zeitwert = Neuwert – Wertminderung aufgrund von Alter und Abnutzung

Einige Beispiele:

  • Ein Monitorhat eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 7 Jahren. Ein 2017 für 300 € gekaufter Monitor hat in 2019 also noch einen Zeitwert von ca. 214 €.
  • Ein Laminatbodenhat eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren (AG Steinfurt Az. 4C 168/05). Ein 2011 für 2.000 € verlegter Laminat hat 2020 folglich noch einen Zeitwert von 200 €.
  • Eine Parkettversiegelunghat eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 12 Jahren. Beschädigt ein Mieter im Jahr 2019 ein 2015 für 1.500 € versiegeltes Parkett, hat dieses noch einen Zeitwert von ca. 1.000 €.

Begründet ist die Erstattung von Schäden in den Haftpflichtversicherungen nach Zeitwert damit, dass der Geschädigte nicht bessergestellt sein soll als vor dem Schaden. Hiermit wird Versicherungsbetrug entgegengewirkt, da sich z.B. die mutwillige Beschädigung einer Sache nicht lohnt.


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