Die Betriebsschließungsversicherung dient als Schutz vor Vermögensschäden, die dem versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass die zuständige Behörde infolge des Auftretens einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers am Versicherungsort die Betriebsschließung oder weitere entsprechende Maßnahmen anordnet.
Schon aufgrund der schriftlichen Empfehlung der zuständigen Behörde kann eine Entschädigung durch die Betriebsschließungsversicherung geleistet werden.
Es werden Kosten für die Desinfektion des Betriebes, die Vernichtung von Waren und Vorräten,
Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten von Waren, sofern eine Desinfektion nicht
möglich ist, Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen, die vom Gesundheitsamt verfügt werden können (z. B. Blutuntersuchung), die laufenden Fixkosten und die entgangenen Gewinne ersetzt.
Die Betriebsschließungsversicherung ist für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, von existenzieller Bedeutung. Hierzu zählen produzierende Betriebe oder solche, die mit Lebensmitteln handeln oder sie verpacken, weiterverarbeiten und veredeln. Mit den genannten Absicherungen stellt die Betriebsschließungsversicherung das Fortbestehen ihres Betriebes sicher.
Im Schadenfall erstattet die Betriebsschließungsversicherung für i.d.R. 30 Arbeitstage die o.g. Kosten und Ertragsausfälle (im Krankenhaus- und Heimbereich auch bis zu 60 Tage). Somit ist die Betriebsschließungsversicherung neben Gastronomiebetrieben, Hotels und Großküchen auch für alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe mit direktem Kunden-/Patientenkontakt sinnvoll.
Folgenden Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind Beispiele für leistungspflichtige Schadenfälle sofern die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen den Betrieb schließt
- Cholera
- Masern
- Milzbrand
- Pest
- Tollwut
- Tuberkulose
- Ebolavirus
- Gelbfiebervirus
- Legionellen
- Salmonellen
Betriebsschließungsversicherungen werden in der Regel in Kombination mit der Betriebsinhaltsversicherung, der Ertragsausfallversicherung oder der Betriebsunterbrechungsversicherung angeboten.
Mehr dazu ->
Weitere Informationen
Versicherungen für PrivatkundenVersicherungen für Firmenkunden
Versicherungen für den öffentlichen Dienst