Als Versicherungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Versicherungsablauf /-ende liegt. Diese Zeitpunkte werden bei Abschluss einer Versicherung vertraglich festgelegt.
Während der Versicherungsdauer gelten gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, das heißt, der Versicherungsnehmer ist zur Zahlung der Beiträge verpflichtet und der Versicherer muss im Schadenfall die vereinbarten Leistungen erbringen. Anders ausgedrückt: Der Versicherungsnehmer hat das Recht auf Leistungen im Schadenfall, dem Versicherer stehen die fälligen Beiträge zu.
In Deutschland ist eine automatische Verlängerung des Versicherungsvertrages von Jahr zu Jahr, also der Versicherungsdauer, in vielen Sach- und Haftpflichtversicherungen üblich. Befristete Verträge mit einer sehr kurzen Versicherungsdauer sind z.B. im Rahmen einer Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung oder der Auslandsreisekrankenversicherung für eine Einzelreise üblich.
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