Vandalismus bezeichnet eine blinde Zerstörungswut. Es handelt sich hierbei um eine vorsätzliche, normenverletzende Handlung der Zerstörung oder Beschädigung von privatem oder öffentlichem Eigentum, die illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird. Jährlich entstehen durch Vandalismus Sachschäden in einer Höhe von rund 200 Mio. €. Die (mehrheitlich männlichen) jugendlichen Täter können allerdings in den meisten Fällen nicht ermittelt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei nur rund 25%.
Die durch Vandalismus entstandenen Schäden können neben dem Ärgernis eine große unerwartete finanzielle Belastung für die Betroffenen darstellen. Selbst wenn die Täter des Vandalismus ermittelt wurden, ist hier kaum mit einer direkten Kostenübernahme durch die Verursacher zu rechnen. Die Versicherung kann nach erfolgter Schadenregulierung allerdings Regress beim Täter einfordern.
In folgenden Bereichen können Schäden, die in Folge von Vandalismus entstanden sind, durch eine entsprechende Versicherung abgesichert werden:
- Wohngebäudeversicherung – wenn das Haus z.B. mit Graffiti beschmiert wird oder Lampen, Carports, Zäune oder Briefkästen mutwillig beschädigt werden (hier muss der Schutz gegen Vandalismusschäden oft durch einen Baustein oder eine separate Vereinbarung in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden).
- Hausratversicherung – wenn Einbrecher auf der Suche nach Wertgegenständen randalieren und Möbel, Türen, Tresore oder Dekorationsgegenstände beschädigen oder die Wut über geringe „Beute“ am Inventar auslassen und Sofas aufschlitzen oder Möbelstücke umwerfen spricht man ebenfalls von einem Vandalismus oder auch Vandalismusschaden.
- KFZ-Vollkaskoversicherung – wenn das Fahrzeug von unbekannten Tätern beschädigt wird, z.B. durch Zerkratzen, zerstochene Autoreifen oder Fußtritte gegen das Auto.
- KFZ-Teilkaskoversicherung – die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten eines Vandalismusschadens nur, wenn es sich hierbei um eine zerbrochene Scheibe handelt, da Glasbruchschäden unabhängig von der Ursache Bestandteil der Teilkaskoversicherung sind oder Brandstiftung der Grund für die Beschädigung/Zerstörung des Autos war.
- Gewerbliche Allgefahrendeckung – im gewerblichen Bereich kann es in Folge von Vandalismus – oft auch im Rahmen von Krawallen – zu Schäden an Schaufenstern, Türen, Türschlössern, Fassaden, Mobiliar, Ladeneinrichtungen, Gebäudeteilen kommen, die über eine Allgefahrendeckung abgesichert werden können.
Formen von Vandalismus
Als Vandalismus wird, wie oben beschrieben, die bewusste, illegale oder normenverletzende Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums genannt. Vandalismus ist in vielen Fällen ein Akt bewusster oder nicht bewusster Provokation von Mitmenschen oder dem System.
Bewusste Handlung
Vandalismus geschieht in der Regel bewusst. Dies bedeutet, dass ein bewusster Vorsatz vorliegen oder der Schaden wird zumindest bewusst in Kauf genommen. Die Beschädigung einer Sache, die nicht bewusst geschieht, sondern aufgrund des üblichen Gebrauchs oder durch Unterlassen ist kein Vandalismus.
Illegale Handlung
Der Vandalismus ist eine illegale oder auch normenverletzende Handlung im Gegensatz zu Handlungen wie der Abgerissen eines Hauses durch den Eigentümer oder die Verschrottung eines alten Autos nach der Nutzungsphase verschrottet. In beiden Fällen wird keiner anderer Person geschädigt, wodurch auch kein Vandalismus vorliegt.
Zerstörendes oder beschädigendes Handeln
Eine Differenzierung zum Vandalismus, insbesondere der absichtlichen Verunreinigung, bei der aber nichts zerstört wird, z. B. das Wegwerfen von Müll auf die Straße, oder von öffentlichen Parks, Verunreinigung von Sitzen in Bussen und Bahnen, Urinieren an Gebäuden usw.
Schäden durch Graffiti wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Einige sehen in Graffiti eine Form des Vandalismus, andere betrachten Graffiti als eine legitime Kunst, die vom Eigentümer nicht autorisierter im öffentlichen Raum stattfinden darf.
Weitere Informationen
Versicherungen für PrivatkundenVersicherungen für Firmenkunden
Versicherungen für den öffentlichen Dienst