Die Auszahlung (Valutierung) des Darlehens erfolgt erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ein Darlehen kann auch schon vor Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen ausgezahlt werden, wenn eine Notarbestätigung vorliegt, oder aber auf Notaranderkonto ausgezahlt werden soll. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einem Betrag, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträge ausgezahlt.
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