Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, die bestätigt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugeschlossen sind. Die Abgeschlossenheit besagt eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen mit einem eigenen Zugang von außen.


Weitere Informationen

Immobilienfinanzierung

Baufinanzierung

Baudarlehen

Baukredit

KfW Förderungen

Neubaufinanzierung

Altbaufinanzierung

Altbausanierung

Forward Darlehen

Anschlussfinanzierung



» zur Finanzlexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,94 von 5 Sternen 399 Bewertungen auf ProvenExpert.com