Abteilung I-III des Grundbuchs

Das Grundbuch ist in drei Abteilungen unterteilt:

1. Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse

2. Abteilung II verzeichnet alle Beschränkungen und Lasten eines Grundstücks

3. Abteilung III beinhaltet alle Grundschulden bzw Hypotheken mit denen ein Grundstück belastet ist.


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