Der Versicherungsantrag / Antrag ist das Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Rechtlich gesehen ist er eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Der Versicherungsantrag wird normalerweise vom zukünftigen Versicherungsnehmer oder dem Interessenten an den Versicherer gestellt,
auch wenn ein Versicherungsvermittler bei der Antragstellung behilflich ist und die entsprechenden Formulare des Versicherers zur Verfügung stellt. Vom Grundsatz her ist der Antrag nicht an eine bestimmte Form gebunden, er wird meistens jedoch auf einem Antragsvordruck gestellt.
Im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 01.01.2008 kam es zu einigen rechtlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsantrag. Diese Neuregelungen beinhalten unter anderem, dass die Vertragsinformationen (z.B. die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB) dem Kunden jetzt bereits vor Abgabe des Versicherungsantrages ausgehändigt werden müssen.
Bislang war der Versicherer seiner Informationspflicht nachgekommen, in dem er dem Versicherungsnehmer nach Antragstellung die notwendigen Unterlagen zusammen mit dem Versicherungsschein (Police) übersandt hat.
Um die Regelungen nach dem neuem VVG umsetzen zu können, mussten die Versicherer neue Möglichkeiten für die Antragsaufnahme erschaffen und entwickelten hierfür das Antrags- und das Invitatiomodell.
Was sind die Bestandteile des Versicherungsantrages?
Bestehen sollte der Antrag zum einen aus den persönlichen Daten des Interessenten / der zu versichernden Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.) sowie den Informationen über den gewünschten Tarif, einschließlich eventuell vereinbarter Vertragserweiterungen oder -einschränkungen.
Zum anderen benötigt der Versicherer für die Entscheidung über den Vertragsabschluss eine Wissenserklärung des Kunden über die tatsächlichen, risikorelevanten Umstände, die es zu versichern gilt.
Dazu gehört zum Beispiel die Beantwortung der für Risikobeurteilung gestellten maßgeblichen Fragen zu versicherten Personen, versicherten Gefahren und / oder versicherten Sachen.
Im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht müssen diese Fragen vom Antragsteller wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Versicherer einen Vertrag von Beginn an aufheben, wenn der Interessent im Antrag versucht hat, durch falsche, unvollständige oder arglistige Antworten Versicherungsschutz zu erlangen.
Als letzen Bestandteil enthält der Versicherungsantrag noch verschiedene Ermächtigungserklärungen (wie zum Beispiel die Einzugsermächtigung) und die Willenserklärung des zukünftigen Kunden zum Vertragsabschluss (Unterschrift).
Wie kommt am Ende der Versicherungsvertrag zustande?
Auf der Basis des Versicherungsantrages kommt ein Versicherungsvertrag zustande, wenn der Versicherer innerhalb der Bindungsfrist zustimmt.
Besonderheit:
Für den Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages kann vom Versicherer eine vorläufige Deckung gewährt werden.
Ein Beispiel hierfür ist die Zeit von der Zulassung eines Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsstelle bis zum Zustandekommen des Vertrages.
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