Bei größeren Bauvorhaben, wie den Neubau eines Eigenheims, Umbauten am Haus sowie
grundlegenden Sanierungen des Eigenheimes, sollte man noch vor dem ersten Bauschritt eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.
Bei einem Unfall auf dem eigenen Baugrund ist der Bauherr verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein
Dritter zu Schaden kommt. Wie auch andere Haftpflichtversicherungen ist die
Bauherrenhaftpflichtversicherung ggf. steuerlich absetzbar.
Was leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Schneiden, fallen, verbrennen, stoßen. Baustellen bieten bei Gefahren das volle Programm.
Um im Ernstfall gewappnet zu sein, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zwingend notwendig.
Nicht nur die Bauarbeiter selbst, sondern auch Nachbarn oder fremde Personen, die sich auf dem
Baugrund befinden, sind im Schadenfall abgesichert. Schäden, die engen Familienmitgliedern ggf.
zugefügt werden, sind allerdings davon ausgenommen.
Welche Schadensfälle und Kosten sind versichert?
Ob ein gewisser Schadensfall beim Bau versichert ist, hängt in erster Linie davon ab, ob
die Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungspflichten vorsätzlich war.
Dies wäre ein Ausschlusskriterium für den Versicherungsschutz.
Weiterhin sind auch Schäden, die durch Grundwasserveränderungen entstehen, nicht abgedeckt.
Sollte zum Beispiel das Grundwasser durch das Bauvorhaben, hoch- oder weggedrückt werden und
dadurch Schäden in und an umliegenden Gebäuden verursachen, ist das in vielen Fällen oft
nicht mitversichert.
Grundsätzlich werden solche Schäden ersetzt, die Dritten auf der Baustelle zugefügt werden.
Das umfasst sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden.
Alle dazugehörigen Kosten bei Personenschäden, die aufgrund von Verletzung, Arbeitsunfähigkeit
oder Tod des Unfallopfers entstehen, sind versichert. Hierzu gehören beispielsweise medizinische
Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen und solche zur Rehabilitation,
Umschulungsmaßnahmen, dauerhafte Rentenleistungen oder Ähnliches.
Über die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind auch Reparaturkosten für Sachschäden mitversichert.
Im Falle eines Totalschadens wird in der Regel der Zeitwert des Gegenstandes ersetzt.
Wird ein Fahrzeug auf der Baustelle beschädigt, so dass es nicht mehr fahrbereit ist, sind auch die
Folgeschäden (wie zum Beispiel die Kosten für einen Mietwagen) mit abgedeckt.
Schäden an gemieteten Sachen selbst sind allerdings nicht mit inbegriffen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Brand, Blitzschlag oder Explosionen. Will man diese
Risikofaktoren auch absichern, ist eine Feuerrohbauversicherung die erste Wahl.
In den meisten Privathaftpflichtversicherungen und in Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko inkludiert. Bei vielen Versicherern ist die Deckungssumme jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Wird die festgelegte Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung empfehlenswert.
Mehr dazu ->
Weitere Informationen
Versicherungen für PrivatkundenVersicherungen für Firmenkunden
Versicherungen für den öffentlichen Dienst