Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze für erststellige (Rangstelle) Hypotheken beträgt 60 % des vorsichtig ermittelten Grundstücks- und Gebäudewerts (Beleihungswert, Wertermittlung). Die Mittel für solche Darlehen beschafft sich die Hypothekenbank durch den Verkauf von Pfandbriefen. Hypothekenbanken geben aber auch Darlehen, die diese Grenze überschreiten. In der Regel bis zu 80 % der Herstellungskosten oder des Kaufpreises (Nachrangfinanzierung).


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