Die Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) beziehen sich im Gegensatz zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) auf einen einzelnen Vertrag oder zumindest auf einzelne Teilbestände eines Versicherungsvertrages und berücksichtigen dessen individuelle Gegebenheiten.
Während die AVB für jeden Versicherungsvertrag Gültigkeit haben, enthalten die Besonderen Versicherungsbedingungen Vereinbarungen, die im Einzelfall konkret zwischen den Vertragsparteien festgehalten wurden. Sie sind eine Ergänzung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Bezug auf die einzelnen Versicherungsarten, denn die verschiedenen Versicherungen decken unterschiedliche Inhalte und Risiken ab. So sind in der Rechtsschutzversicherung andere Risiken zu versichern als in der Privathaftpflichtversicherung.
Rechtlich gesehen, haben die BVB Vorrang vor den AVB, da die spezielle Norm vor der generellen steht.
Auch die Besonderen Versicherungsbedingungen können jedoch Allgemeine Versicherungsbedingungen sein, wenn sie mehreren Versicherungsverträgen zugrunde gelegt werden können.
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