Die Betriebliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Betrieblichen Altersversorgung. Das bedeutet, der Arbeitgeber bezuschusst den Anteil, den der Arbeitnehmer in die Betriebliche Rentenversicherung einzahlt. Der Arbeitnehmer erhält bei Renteneintritt eine zugesicherte Betriebliche Renten aus dieser Betrieblichen Rentenversicherung.
Welche Arten und Durchführungswege der Betrieblichen Rentenversicherung bzw. Betrieblichen Altersversorgung es gibt, wird in diesem Beitrag erklärt:
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