Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung dient als Schutz vor Vermögensschäden, die dem versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass die zuständige Behörde infolge des Auftretens einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers am Versicherungsort die Betriebsschließung oder weitere entsprechende Maßnahmen anordnet.

Schon aufgrund der schriftlichen Empfehlung der zuständigen Behörde kann eine Entschädigung durch die Betriebsschließungsversicherung geleistet werden.

Es werden Kosten für die Desinfektion des Betriebes, die Vernichtung von Waren und Vorräten,

Wie­der­­be­­schaf­fungs- oder Wie­­der­­her­­stel­lungs­­kos­ten von Wa­ren, so­fern ei­ne Des­in­fek­tion nicht

mög­lich ist, Kos­ten für Er­­mitt­lungs- und Be­ob­ach­tungs­­maß­nah­men, die vom Ge­sund­heits­amt ver­fügt wer­den kön­nen (z. B. Blut­­un­ter­su­chung), die laufenden Fixkosten und die entgangenen Gewinne ersetzt.

Die Betriebsschließungsversicherung ist für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, von existenzieller Bedeutung. Hierzu zählen produzierende Betriebe oder solche, die mit Lebensmitteln handeln oder sie verpacken, weiterverarbeiten und veredeln. Mit den genannten Absicherungen stellt die Betriebsschließungsversicherung das Fortbestehen ihres Betriebes sicher.

Im Schadenfall erstattet die Betriebsschließungsversicherung für i.d.R. 30 Arbeitstage die o.g. Kosten und Ertragsausfälle (im Kran­ken­haus- und Heim­be­reich auch bis zu 60 Ta­ge). Somit ist die Betriebsschließungsversicherung neben Gastronomiebetrieben, Hotels und Großküchen auch für alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe mit direktem Kunden-/Patientenkontakt sinnvoll.

Fol­gen­den Krank­hei­ten bzw. Krank­heits­­er­re­ger sind Beispiele für leistungspflichtige Schadenfälle sofern die zuständige Behörde auf­grund des Ge­set­zes zur Ver­hü­tung und Be­kämp­fung von In­fek­tions­­krank­hei­ten beim Men­schen den Betrieb schließt

  • Cholera
  • Masern
  • Milzbrand
  • Pest
  • Tollwut
  • Tuberkulose
  • Ebolavirus
  • Gelb­fie­ber­vi­rus
  • Legionellen
  • Salmonellen

Betriebsschließungsversicherungen werden in der Regel in Kombination mit der Betriebsinhaltsversicherung, der Ertragsausfallversicherung oder der Betriebsunterbrechungsversicherung angeboten.

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