Im rechtlichen Sinn handelt es sich bei beweglichen Sachen um abgrenzbare, körperliche Objekte über die eine Person oder mehrere Personen die Beherrschung erlangen können und die deshalb auch Gegenstand von Rechten sein können.
Bewegliche Sachen sind somit Gegenstände, die problemlos und ohne Anwendung von Gewalt bewegt werden können. Hierzu zählen unter anderem Elektrogeräte und Heizungen, aber auch Kraftfahrzeuge.
Das Sachenrecht unterscheidet zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen. Diese Unterscheidung ist auch im Versicherungsbereich in Bezug auf die versicherten Sachen von Bedeutung.
Alle Sachen oder körperlichen Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind, können als beweglich bezeichnet werden.
Den Gegensatz zu den beweglichen Sachen bilden die unbeweglichen Sachen. Hierzu zählen fest mit einem Gebäude oder einem Grundstück verbundene Gegenstände wie Türen, Fenster, Wände, Sanitäranlagen oder Fußbodenbeläge.
Bewegliche Sachen findet man in Bezug auf Versicherungen vorwiegend im Hausrat- und Haftpflichtbereich, unbewegliche Sachen im Bereich der Gebäudeversicherungen.
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