Unter dem Begriff Blitzschlag versteht man eine „elektrische Entladung atmosphärischen Ursprungs, die während eines Gewitters stattfindet.“
Im Bereich Versicherung wird der Blitzschlag als „das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen“ definiert. Es besteht keine Einschränkung auf versicherte Sachen, Voraussetzung – zum Beispiel in der Hausratversicherung – ist nur, dass der Blitzeinschlag ursächlich für den Schaden an einem Hausratgegenstand sein muss. Daher sind auch Folgeschäden durch Blitzschlag mitversichert. Ereignet sich der Blitzschlag allerdings nicht am Versicherungsort, muss der Blitzschlag sich aber zumindest auf versicherte Sachen am Versicherungsort auswirken.
Blitzschlag ist eine versicherte Gefahr in der Feuerversicherung und kann in zwei verschiedene Kategorien aufgeteilt werden: Während der zündende Blitzschlag und der daraus resultierende Brandschaden grundsätzlich über die Feuerversicherung versichert sind, bezieht sich die versicherte Gefahr Blitzschlag auf den nicht zündenden (kalten) Blitzschlag, bei dem kein Feuer ausbricht sondern es zu mechanisch verursachten Schäden, beispielsweise in Form von Rissen im Mauerwerk (durch Verdampfung von Wasser), Sengschäden, Zersplitterungen o.ä. kommt.
Durch Blitzschlag verursachte Überspannungsschäden und Kurzschlüsse an elektrischen Geräten waren früher nur über gesondert zu beantragende Deckungserweiterungen (Besondere Bedingungen) versichert. Heutzutage sind Überspannungsschäden jedoch nahezu bei jeder Gesellschaft sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Wohngebäudeversicherung üblicherweise mitversichert.
Wann liegt ein Überspannungsschaden vor?
Ein Überspannungsschaden durch Blitz oder eine atmosphärische Überspannung liegt vor, wenn die elektrische Nennspannung von Leitungen und elektronischen Geräten überschritten wird, diese dem Überstrom nicht standhalten und dadurch beschädigt werden.
Wie kann man erkennen, ob es sich um einen durch Blitzschlag oder durch Kurzschluss entstandenen Überspannungsschaden handelt?
In den meisten Fällen hinterlässt ein Blitzschlag sichtbare Zerstörungen an der Einschlagstelle, zum Beispiel aus dem Mauerwerk herausgefallene Steckdosen oder Schmauchspuren. Auch ist es möglich, anhand eines Blitzortungssystems eine Blitzauswertung für den Versicherungsort erstellen zu lassen.
In der Hausratversicherung besteht für Überspannungsschäden und Überstromschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten nur Versicherungsschutz, wenn ein Blitz unmittelbar in das Gebäude (in denen sich versicherte Sachen befinden ) oder Antennenanlagen auf dem Grundstück (auf dem sich die versicherte Wohnung befindet) eingeschlagen ist.
In der Wohngebäudeversicherung sind Überspannungsschäden, Schäden durch Überstrom und Kurzschluss versichert, wenn sie an versicherten elektrischen Geräten und Einrichtungen infolge eines Blitzschlages entstanden sind. Voraussetzung ist, dass diese Geräte und Einrichtungen dem Wohngebäude und nicht dem Hausrat zuzurechnen sind und dass der entstandene Schaden tatsächlich ursächlich einem Blitzschlag zuzurechnen ist oder der Blitz an der Entstehung des Schadens beteiligt war. Dies schließt auch Schäden durch sonstige atmosphärische Elektrizität ein.
Ein Beispiel für einen Schaden durch Blitzschlag könnte wie folgt sein:
Auf Ihrem Nachbargrundstück schlägt der Blitz in einen Baum ein. Der Baum kippt um und fällt auf den Schornstein des Nachbarhauses. Durch die umherfliegenden Schornsteinteile wird das Dach Ihres Hauses beschädigt, da Ihr Haus etwas tiefer gelegen ist. Die Beschädigung des Daches ist so stark, dass der nun einsetzende Regen in Ihr Haus eindringt und weitere Schäden anrichtet.
Da sowohl die Beschädigung des Daches als auch die Schäden durch das Regenwasser Folgeschäden des Blitzschlages sind, werden beide Schäden von der Versicherung übernommen.
Dass umstürzende Bäume und eindringendes Regenwasser grundsätzlich nicht zu den versicherten Gefahren zählen, ist in diesem Fall unerheblich, da der Blitzschlag unzweifelhaft ursächlich für die entstandenen Schäden ist.
Welche Versicherung zahlt welche Schäden durch Blitzschlag?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude aufkommt. Beispielsweise für Schäden am Mauerwerk, am Dach oder an festinstallierten Anlagen. Die Hausratversicherung deckt z.B. Schäden durch Blitzschlag und dessen Folgeschäden an elektronischen Geräten oder an Einrichtungsgegenständen (bewegliche Sachen).
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