Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses bildet, und der Ermittlung des Beleihungswertes. Unter Beleihungswert wird der auf Dauer erzielbare Verkaufswert (nicht zu verwechseln mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten) verstanden. Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Realkredites und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank und ist damit Teil der Kreditentscheidung. Während der Verkehrswert im wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt wird, wird beim Beleihungswert auf den langfristig erzielbaren Verkaufspreis abgestellt, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Der Beleihungswert liegt daher häufig niedriger als der Verkehrswert. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert, der sich aus Boden- und Gebäudewert zusammensetzt, ermittelt. Bei der Ermittlung des Gebäudewertes wird ein gewisser Sicherheitsabstand zu den jeweils aktuellen Herstellungskosten gewahrt. Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Sach- und Ertragswertes bestimmt, wobei der Ertragswert im Vordergrund steht. Der Ertragswert orientiert sich an den auf Dauer erzielbaren Mieteinnahmen.
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